Kleine Anfrage (KA 6/8913) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4419) vom 29.09.2015.
29.09.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8913) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4419) vom 29.09.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gemäß ***-Vermerk zu Titel 685 78 in Kapitel 07 76 im Haushaltsplan 2014 und Haushaltsplan 2015/2016 ist bei der Überführung der Beschäftigten in die neuzugründende Servicegesellschaft für die Stiftungen sicherzustellen, dass die Tarifbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gewährleistet bleibt. Bei neu eingestellten Beschäftigten muss eine tarifgerechte Bezahlung sichergestellt werden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wann wurde die neue Servicegesellschaft gegründet? In welcher Rechtsform agiert die neue Servicegesellschaft? Wer (und zu welchem Anteil) sind die Gesellschafter?
- Bitte stellen Sie den monatlichen Stand der Beschäftigtenanzahl seit Gründung der Servicegesellschaft bis an den aktuellen Rand grafisch dar.
- Wie viele Beschäftigte wurden von der neuen Servicegesellschaft übernommen bzw. nicht übernommen?
- Bei wie vielen der übernommenen Beschäftigten wurde eine Veränderung der Entgeltgruppe und/oder der Stufe entsprechend TV-L vorgenommen?
- Bei wie vielen der unter 4. Aufgezählten führten die Veränderungen zu einem geringeren monatlichen Bruttoeinkommen gegenüber dem Beschäftigungsverhältnis zuvor?
- Wie viele Beschäftigte hat die Servicegesellschaft tatsächlich neu eingestellt? Bitte um Auflistung der Neubeschäftigten nach Entgeltgruppe und Stufe.
- Aus welchen Gründen wurde bei der Bewirtschaftung des Titels 685 78 in Kapitel 07 76 der Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2014 um 123.000 Euro unterschritten?
- Warum sind von Titel 685 78 in Kapitel 07 76 bis Juli 2015 nur rund 400.000 Euro vom Haushaltsansatz in Höhe von 1,1 Mio. Euro (≙36,4 %) abgeflossen?