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08.11.12 –
Kleine Anfrage vom 01.10.2012 (KA 6/7651) mit Antwort der Landesregierung vom 08.11.2012 (Drs. 6/1594).
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bevorzugte Vergabe von Fördermitteln
Laut Presseberichten (u. a. Volksstimme 5. Juli 2012, Welt Online 11. Juli 2012)´sandten im Wirtschaftsministerium beschäftigte Personen am 19. Juni 2006 und am 18. Juli 2006 eine E-Mail an einen Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes, der mit der Vergabe von Fördermitteln befasst war, mit der Bitte um vorrangige Bewilligung von Fördermitteln „auf Wunsch des Ministers“ (betrifft Projektanträge Qu03246/06 u Qu03249/06) an zwei Firmen in Wittenberg. Dieser Vorgang war auch Gegenstand der Aktuellen Debatte in der Plenarsitzung am 13. Juli 2012.
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei dem Vorgang um eine fachaufsichtliche Weisung?
2. Falls nicht, wie ordnet die Landesregierung diese „Bitte“ in rechtlicher Hinsicht mit welcher Bindungswirkung ein?
3. Inwiefern ist eine solche Weisung oder Bitte üblich, d. h. wie häufig werden Weisungen
oder Bitten auf vorrangige Bewilligung von Fördermitteln „auf Wunsch des Ministers“ an die Bewilligungsbehörde übermittelt?
4. Welche Unternehmen wurden in den Jahren 2001 bis heute jährlich auf direkten Wunsch eines Regierungsmitglieds mit Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes vorrangig bewilligt? Bitte um Angabe nach Jahr, Anzahl der Unternehmen, Namen der Unternehmen, Fördergegenstand, Name des Regierungsmitglieds.
5. Welche konkreten sachlichen Gründe führten, außer dem bereits genannten Ziel der Qualifizierung von Beschäftigten, zur Aufnahme auf eine von Staatsminister Robra in der Plenardebatte vom 13. Juli 2012 genannte Liste, die 48 Maßnahmen, die prioritär bewilligt werden sollten, enthielt? Wie viele Förderanträge mit dem Ziel der Qualifizierung von Beschäftigten lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Liste vor, die nicht auf die Liste aufgenommen wurden.
6. Handelt es sich bei dieser Liste um eine fachaufsichtliche Weisung?
7. Welche sachlichen Gründe (neben dem Ziel der Qualifzierung von Beschäftigten)lagen bei den anfangs genannten Vorgängen vor, d. h. wieso befanden sie sich auf einer Liste von 48 Maßnahmen, die prioritär bewilligt werden sollten? Welche sachlichen Gründe lagen bei den nicht auf die Liste aufgenommenen Vorhaben vor, die eine Aufnahme verhinderten?
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