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01.10.12 –
Kleine Anfrage (KA 6/7603) vom 08.08.2012 (KA 6/7603) mit Antwort der Landesregierung vom 01.10.2012 (Drs. 6/1475).
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Bürgerarbeiter und Bürgerarbeiterinnen gibt es zurzeit (Stichtag 30. Juni 2012) in Sachsen-Anhalt? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt und als Gesamtzahl.
2. Wie viele gemeinnützige Arbeitsplätze wurden im Rahmen der Akquise insgesamt identifiziert? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
2.1 Wie schätzt die Landesregierung das Verhältnis von potentiellen gemeinnützigen Arbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt und der Anzahl der finanzierbaren Bürgerarbeitsplätze ein?
2.2 Wurden die Freiwilligenagenturen im Prozess der Akquise von gemeinnützigen Arbeitsplätzen einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
2.3 Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis von ehrenamtlichen Engagement und Bürgerarbeit?
2.4 Sind der Landesregierung Fälle in Sachsen-Anhalt bekannt, bei denen vormalige ehrenamtliche Tätigkeiten im Zuge des Bundesprogramms als Bürgerarbeit geleistet werden?
3. Konnten jedem und jeder arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der/die nach abgeschlossener Aktivierung keine Vermittlungschance am allgemeinen Arbeitsmarkt hatte, eine Bürgerarbeit zugewiesen werden? Wenn nein, in welchem Größenverhältnis steht die Anzahl der oben angeführten Personen und potentiellen Bürgerarbeitsplätzen?
4. In welchen Tätigkeitsfeldern sind die Bürgerarbeiter und Bürgerarbeiterinnen in Sachsen-Anhalt tätig? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
5. Beinhalten die Eingliederungsvereinbarungen von Bürgerarbeitern und Bürgerarbeiterinnen eine Mindestzahl an Bewerbungen? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt. Wenn ja, wie viele Bewerbungen sind im Durchschnitt von den Bürgerarbeitern und Bürgerarbeiterinnen gemäß ihrer Eingliederungsvereinbarungen pro Monat vorzuweisen?
6. Wie viele Bürgerarbeitsstellen können mit den Mitteln des Bundesprogramms zusätzlich zu den bestehenden Plätzen noch finanziert werden?
7. In welchem Größenverhältnis stehen die eingesetzten Mittel in der Aktivierungsphase zu den Mitteln in der Beschäftigungsphase? Bitte angeben als Gesamtsumme der bisher verwandten Mittel pro Phase und als Durchschnittswert für den Fall, dass eine Person die komplette Aktivierungsphase durchläuft und anschließend eine Bürgerarbeitsstelle (30 Wochenstunden) annimmt.
8. Gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Klärung der Frage, ob die bestehende Öffnungsklausel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff SGB III verrichten, auch für Bürgerarbeitsplätze anwendbar ist? Wenn ja, können aufgrund dessen weitere Beschäftigungsplätze direkt bei den Kommunen akquiriert werden? In welchem Umfang geschah dies bereits?
9. Kam es im Rahmen der Aktivierungsphase zu Sanktionen gemäß §§ 31f SGB II?
Wenn ja,
9.1 Wie oft wurden Sanktionen verhängt? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
9.2 Wie viele der sanktionierten Leistungsberechtigten waren unter 25 Jahren? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der sanktionierten Leistungsberechtigten sowie zur Gesamtzahl der aktivierten Personen.
9.3 Wie viele Widersprüche gab es gegen die Sanktionierungen? Wie vielen Widersprüchen wurde stattgegeben? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
10. Kam es im Rahmen der Beschäftigungsphase zu Sanktionen gemäß §§ 31f SGB II?
Wenn ja,
10.1 Wie oft wurden Sanktionen verhängt? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
10.2 Wie viele der sanktionierten Leistungsberechtigten waren unter 25 Jahren? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der aktivierten Personen.
10.3 Wie viele Widersprüche gab es gegen die Sanktionierungen? Wie vielen Widersprüchen wurde stattgegeben? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Widersprüche.
11. Kam es im Rahmen der Aktivierungsphase zu Kontaktabbrüchen von Seiten der zu aktivierenden Personen mit dem jeweiligen Jobcenter? Wenn ja, wie oft? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der zu Aktivierenden.
12. Wurden Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Bürgerarbeit vorzeitig beendet?
Wenn ja,
12.1 Wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden vorzeitig beendet? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
12.2 Welche Gründe sind der Landesregierung für die Beendigung bekannt?
12.3 Wurden aufgrund der Beendigung Sanktionen gemäß §§ 31f SGB II verhängt?
13. Welche Qualifikationen waren nötig, um bei der Aktivierungsphase und der Beschäftigungsphase als Dritte den Zuschlag für die Begleitung und das Coaching der Teilnehmenden zu bekommen? Bitte die damalige Ausschreibung der Antwort anhängen.
14. Wurde die Tätigkeit der Dritten im Rahmen der Aktivierungsphase kontrolliert resp. evaluiert? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
15. Wurden die Coaching-Tätigkeiten der Dritten bei der Beschäftigungsphase kontrolliert bzw. evaluiert? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
16. Warum wurden anstelle der Einbeziehung von Dritten für die Begleitung der Aktivierungsphase
und das Coaching während der Beschäftigungsphase nicht entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten für das vorhandene Personal angeboten und neues reguläres Personal eingestellt?
17. Wie viele Personen wechselten
a) in der Aktivierungsphase und
b) in der Beschäftigungsphase des Bundesprogramms in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem regulären Arbeitsmarkt? Bitte differenziert angeben für die am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilnehmenden Jobcenter/Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Sachsen-Anhalt.
17.1. Wie viele dieser regulären Beschäftigungsverhältnisse befinden sich beim vormaligen Arbeitgeber der Bürgerarbeit?
18. Wurden die Hinweise aus dem Zwischenbericht der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen und des Ministeriums für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt (Kapitel 2.2, S.15; Kapitel 3, S. 18) zur Neujustierung der Bürgerarbeit genutzt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
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