Finanzielle Absicherung zur Tagebausanierung durch die MIBRAG GmbH, Nachfragen zur Drucksache 6/4574

Kleine Anfrage (KA 6/9060) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4827) vom 24.02.2016.

24.02.16 –

Kleine Anfrage (KA 6/9060) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4827) vom 24.02.2016.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Olaf Meister(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Finanzielle Absicherung zur Tagebausanierung durch die MIBRAG GmbH“ (Drs. 6/4574) verweist die Landesregierung darauf, dass das LAGB keine Zuständigkeit bzw. Rechtsgrundlage für die Bewertung von Rückstellungen besitzt. Gleichzeitig werden in dieser Frage auch keine anderweitigen Hinweise in Verbindung mit der Zuständigkeit gemacht. Ferner wird darauf verwiesen, dass ein Prüfprozess gegenüber der MIBRAG im Hinblick auf mögliche Sicherheitsleistungen läuft, der allerdings erst nach den Müllskandalen in Vehlitz und Möckern überhaupt in Erwägung gezogen wurde.


Ich frage die Landesregierung:

  1. Unabhängig von der Nichtzuständigkeit des LAGB im Hinblick auf die bilanzielle Bewertung von Rückstellungen, ist das Land Sachsen-Anhalt in der Pflicht mögliche finanzielle Risiken für den Landeshaushalt frühzeitig zu erkennen und zu bewerten.
    Wie begründet die Landesregierung, dass die Höhe der MIBRAG-Rückstellungen für Rekultivierungsmaßnahmen – unabhängig von der Frage der Sicherheitsleistungen und gegebener Insolvenzrisiken – von den zuständigen Ministerien noch nicht bewertet wurde? Welches Modell der Verzinsung und welcher Zinssatz würden bei einer Bewertung zu Grunde gelegt?

  2. Wann ist die Prüfung zur Festsetzung und Erhebung einer Sicherheitsleistung gegenüber der MIBRAG durch das LAGB abgeschlossen? Seit wann läuft dieser Prüfungsprozess und aus welchen Gründen ist er so zeitaufwändig? Welche Möglichkeiten der Beschleunig des Prüfprozesses gegenüber der MIBRAG bestehen?

  3. Wenn am Ende des Prüfprozesses gegenüber der MIBRAG eine Sicherheitsleitung festgesetzt wird, welche Vor- und Nachteile hätten a.) eine Bankbürgschaft, b.) eine Konzernbürgschaft sowie c.) eine Patronatserklärung aus Perspektive des Landes Sachsen-Anhalt?
    Welche Auswirkungen hätte konkret eine mögliche Insolvenz des MIBRAG-Mutterkonzerns auf eine Konzernbürgschaft?

  4. Wie hoch sind die finanziellen Schäden für das Land Sachsen-Anhalt infolge der Insolvenz des Tongrubenbetreibers in Vehlitz und Möckern? Bitte die Angaben nach den jeweiligen Tongruben differenziert und mit Aufschlüsselung der finanziellen Einzelposten aufführen.

Kategorie

Energie | Parlament

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