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24.04.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8721) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4016) vom 24.04.15.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Fachhochschule Polizei ist gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt eine staatliche Hochschule des Landes. Neben Lehre, Studium
und Weiterbildung nimmt die FH Polizei nach §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 3 Nr. 5 sowie
14 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschule der Polizei (FH PolG) Forschungsaufgaben
wahr.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachhochschule Polizei (FH Polizei) nahmen in den vergangenen fünf Jahren an der Fachhochschule Aufgaben im Bereich Forschung wahr? Bitte angeben, wer der Auftraggeber bzw. Zuwendungsgeber war, welche Zuwendungen für welchen Gesamtzeitraum gegeben wurden und was der Inhaltsbereich der Forschung war.
2. Wie viele Forschungsaufträge hat das Ministerium für Inneres und Sport in den vergangenen fünf Jahren zur Bearbeitung an die FH Polizei gegeben? Um welche Forschungsaufträge handelte es sich im Einzelnen?
3. Inwieweit stellt die Landesregierung zur Erledigung oben genannter Forschungsaufträge finanzielle Ressourcen bereit? Welche sind dies im Einzelnen, wo sind sie im Haushalt vertitelt?
4. Inwieweit stellt das Ministerium für Inneres und Sport zur Erledigung oben genannter Forschungsaufträge personelle Ressourcen bereit? Wie wird insbesondere abgesichert, dass zur Erledigung und Unterstützung des Forschungsauftrags zusätzliches wissenschaftliches Personal bereitgestellt wird?
5. Welches Lehrdeputat ist für Professorinnen und Professoren an der FH Polizei vorgesehen? Inwieweit wirkt sich die Übernahme von Verantwortung für wissenschaftliche Forschungsprojekte (Forschungsaufträge des MI, eigene Forschungsprojekte, Drittmittelprojekte, Betreuung von Abschlussarbeiten) auf das Lehrdeputat aus?
6. Wie viele Forschungsprojekte sind durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Polizei in den vergangenen fünf Jahren eigenständig durchgeführt worden? Um welche Forschungsprojekte handelte es sich im Einzelnen?
7. Wie viele Drittmittelprojekte sind durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Polizei in den vergangenen fünf Jahren beantragt worden? Um welche Drittmittelprojekte handelte es sich im Einzelnen? Welche der beantragten Projekte wurden genehmigt? Hat das Ministerium für Inneres und Sport die Beantragung jeweils befürwortet?
8. Strebt die Landesregierung an, über Drittmittelprojekte auch Zugriff auf materielle Ressourcen (Geräte u. a.) zu erhalten, deren Anschaffung ansonsten haushalterisch nicht gewährleistet werden kann, die aber im Rahmen von Forschungsprojekten erworben werden können? Falls nein, warum nicht?
9. Inwieweit werden an der FH Polizei Anreizsysteme in der Besoldung, insbesondere Leistungszulagen genutzt, um (erfolgreiche) Forschungsprojekte/ Drittmittelprojekte zu gratifizieren?
10. Seit wann ist die FH Polizei Mitglied im Kompetenznetzwerk für Angewandte und Transferorientierte Forschung (KAT)? Falls die FH kein Mitglied ist, warum wurde von einem Beitritt zum Netzwerk bislang Abstand genommen?
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