Gesamtkonzept Elbe

Kleine Anfrage (Drs. 6/4640) im Rahmen der Fragestunde zur 49. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt. Die Antwort des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Herrn Webel (Plenarprotokoll 6/104, S. 8647ff) vom 11.12.2015.

11.12.15 –

Kleine Anfrage (Drs. 6/4640) im Rahmen der Fragestunde zur 49. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt. Die Antwort des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Herrn Webel (Plenarprotokoll 6/104, S. 8647ff) vom 11.12.2015.

 

Am 24. November 2015 haben sich die Landesregierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt in einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Merseburg unter anderem auf eine gemeinsame Position zum Gesamtkonzept Elbe verständigt. In der Pressemeldung heißt es wörtlich: „[…] Damit verbunden ist die Erwartung an den Bund, bereits vor Abschluss des Gesamtkonzeptes seiner Verpflichtung nachzukommen, alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, um die verkehrliche Nutzung der Elbe zu gewährleisten. Die vom Bund gegebene Zusage, die Schiffbarkeit der Elbe zwischen Dresden und Geesthacht mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 Metern an 345 Tagen im Jahr sicherzustellen, wird nachdrücklich eingefordert. […]“ Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU für die 6. Legislaturperiode Sachsen-Anhalts steht: „Für eine Nutzung der Schifffahrtswege brauchen wir weiterhin ökologisch vertretbare Unterhaltungsmaßnahmen an Elbe und Saale.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche ökologisch vertretbaren Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen sind der Landesregierung bekannt, die der Forderung nach einer ganzjährigen Schiffbarkeit entsprechen würden?

  2. Ist die Forderung nach einer ganzjährigen Schiffbarkeit der Elbe mit dem Verschlechterungsverbot gemäß Artikel 4 Wasserrahmenrichtlinie vereinbar?

 

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kategorie

Parlament | Umwelt

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