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29.09.11 –
Kleine Anfrage (KA 6/7118) mit Antwort der Landesregierung vom 29.09.2011 (Drs. 6/451).
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frage 1:
Wie viele Stiftungsprofessuren gibt es jeweils an den Hochschulen unseres
Landes? Bitte die Professuren jeweils einzeln benennen.
Frage 2:
Wie viele Professorinnen und Professoren in Sachsen-Anhalt betreiben in Nebentätigkeit ein privatrechtlich organisiertes Institut? Bitte einzeln möglichst unter Nennung von Institutszweck und Hauptkunden benennen.
Frage 3:
Wie viele Kooperationsverträge bzw. -vereinbarungen zwischen sachsenanhaltischen Hochschulen bzw. Instituten oder einzelnen Hochschullehrerinnen und -lehrern und Unternehmen der Privatwirtschaft gibt es? Bitte nach den einzelnen Hochschulen aufschlüsseln und die Laufzeit angeben.
Frage 4:
Evaluiert die Landesregierung oder ein anderes Gremium den Erfolg dieser
Kooperationsverträge oder Vereinbarungen? Wodurch wird dieser Erfolg bemessen?
Welche Kooperationsverträge und -vereinbarungen bewertet die Landesregierung
als erfolgreich?
Frage 5:
Welche anderen Formen der Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen
sind in Sachsen-Anhalt üblich? Welchen finanziellen Umfang erreichen diese?
Frage 6:
Ist geplant, die Zahl der Kooperationsverträge bzw. -vereinbarungen zwischen
Hochschulen bzw. Instituten oder einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und Unternehmen der Privatwirtschaft gleich zu halten, zu verringern oder zu erhöhen? In welchem Ausmaß?
Frage 7:
Gibt es Kooperationsverträge bzw. -vereinbarungen, die den Unternehmen Befugnisse
einräumen, die die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigen könnten? Dazu gehören: die Mitsprache bei der Konzeption der Lehrveranstaltungen, die Entsendung von Lehrbeauftragten, Einfluss auf die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen an Prüfungen sowie exklusive Vermarktungs und Verwertungsrechte.
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