Nachfragen zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4827 "Finanzielle Absicherung zur Tagebausanierung durch die MIBRAG GmbH, Nachfragen zur Drs. 6/4574"

Kleine Anfrage (KA 6/9102) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4883) vom 11.04.2016.

11.04.16 –

Kleine Anfrage (KA 6/9102) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4883) vom 11.04.2016.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da im Rahmen der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage zur finanziellen Absicherung der Tagebausanierung der MIBRAG GmbH (Drs. 6/4827) weiterhin Fragen offen geblieben sind, muss nachfolgende Kleine Anfrage gestellt werden. Ich bitte um klare und vollumfängliche Beantwortung der gestellten Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Im Hinblick auf die Bedeutung des angelegten Zinssatzes für die Höhe der zu bildenden Rückstellungen, welchen Zinssatz hält die Landesregierung derzeit für angemessen? Ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, die hohen Zinssätze der vergangenen Jahrzehnte, da ein Ende der gegenwärtigen extremen Niedrigzinsphase nicht abzusehen ist, zugrunde zu legen?

  2. Wie geht der Wirtschaftsprüfer bei der Testierung der Jahresabschlüsse vor, um die bilanziellen Rückstellungen umfänglich zu bewerten? Werden dafür die berg- und geotechnischen sowie hydrologischen Gegebenheiten des Tagebau Profen aussagekräftig bewertet? Wenn ja, auf welche unabhängige Fachexpertise greift der jeweilige Wirtschaftsprüfer zurück? Wer prüft darüber hinaus - neben dem Wirtschaftsprüfer - die bilanziellen Rückstellungen der MIBRAG GmbH (vgl. Antwort 1 der Kleinen Anfrage)?

  3. Führt das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) die Prüfung zur Festsetzung und Erhebung einer Sicherheitsleistung selber durch oder setzt sie fachkundige Dritte ein und ist im letzteren Fall sichergestellt, dass diese die notwendige Unabhängigkeit haben und nicht in aktuellen wirtschaftlichen Beziehungen zur MIBRAG GmbH stehen? Wenn externe Experten beauftragt werden, um welche Gutachter handelt es sich namentlich?

  4. Wird die Landesregierung die Ergebnisse der Prüfung, in Bezug auf die Frage der Sicherheitsleistungen, spätestens zum Juni 2016 dem Parlament sowie dem zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mitteilen?

  5. Wie will die Landesregierung im Hinblick auf den ausländischen Eigentümer der MIBRAG GmbH und seiner extrem unübersichtlichen und verschachtelten Konzernstruktur sicherstellen, dass das gewährte Patronat der Muttergesellschaft werthaltig ist? Wer soll das Patronat geben, die deutsche Zwischenholding, die cyprische oder die tschechische oder holländische Besitzgesellschaft? Um welche Art des Patronats handelt es sich? Ist es vor diesem Hintergrund nicht angeraten - trotz der höheren Kosten für die MIBRAG GmbH - zur Vermeidung möglicher Schäden für das Land, auf eine Bankbürgschaft zu bestehen?

 

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Energie | Parlament

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