30.06.15 –
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4211) vom 30.06.2015 zum gestellten Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drs. 6/4202).
Der Landtag wolle beschließen:
Begründung
Neben der Möglichkeit der Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des § 33 SGB IX können Leistungen des Rehabilitationsträgers auch direkt an Arbeitgeber gehen. Diese Leistungen gemäß § 34 SGB IX umfassen unter anderem Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausbildung. Um ein Gesamtbild der bestehenden Förderungen eines inklusiven Ausbildungsmarktes in Sachsen-Anhalt zu erlangen, sind daher Informationen zur Umsetzung dieser Förderung nötig.
Es ist zu prüfen, inwieweit Integrationsbegleiterinnen und -begleiter auch im Rahmen der beruflichen Bildung eingesetzt werden können, um die Absolvierung einer regulären Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung zu erleichtern und zu ermöglichen.
Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende
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