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22.06.17
Eine Kleine Anfrage zur "Schadensregulierung bei FFH-Arten" (zum Beispiel Wolf oder Biber) hat Umweltministerin Claudia Dalbert im Landtag von Sachsen-Anhalt beantwortet. Es gebe keine Fristen für die Bearbeitung von Nutztierrissen, die durch den Wolf verursacht wurden. Das Wolfskompetenzentrum müsse im vermuteten Schadensfall innerhalb von 24 Stunden durch den Tierhalter informiert werden. Eine Erstattung der Schäden durch FFH-Arten sei weiterhin nur aus Haushaltsmitteln möglich.
Die Anfrage und Antwort finden Sie hier als Video und hier im Transkript.
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