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04.06.21 –
Magdeburg. Bis Ende Mai haben rund 1.900 landwirtschaftliche Betriebe rund 40 Millionen Euro für umweltgerechte Produktionsverfahren sowie für den Schutz und Erhalt der Artenvielfalt erhalten. Die Gelder werden für die im Jahr 2020 erbrachten Leistungen im Rahmen des ökologischen Landbaus, der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünland, dem Blühstreifenprogramm, der freiwilligen Naturschutzleistungen und des Natura 2000-Ausgleiches gezahlt.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert lobte das außerordentliche Engagement der Landwirtinnen und Landwirte: „Landwirtschaft und Naturschutz brauchen einander. Es geht nur gemeinsam. Nur gemeinsam haben wir Erfolg. Unsere Landwirtschaft hat ein großes Interesse daran, das Artensterben zu stoppen und nachhaltig zu wirtschaften. Das zeigt der steigende Anteil an Ökolandbau und die Resonanz für unserem Projekt „kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft“ in der Börde, in dem nach dem „niederländischen Modell“ Naturschutzbehörden und -verbände sowie Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam an einem Strang ziehen. Natur- und Artenschutz werden effektiver und für die Betriebe sinkt der Verwaltungsaufwand. Das Modellprojekt wollen wir auf andere Gebiete im Land in Zukunft ausweiten. Zudem leisten unsere Weidetierhalter einen erheblichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Von diesen Leistungen profitieren wir alle und fördern sie daher finanziell. Ich danke den Landwirtinnen und Landwirten im Land für ihren Einsatz für Artenvielfalt sowie Klimaschutz!“
Die größten Förderanteile entfallen mit 22,8 Millionen Euro auf den ökologischen Landbau und mit 6,3 Millionen Euro auf die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, gefolgt von 5,0 Millionen Euro für freiwillige Naturschutzleistungen, 3,9 Millionen Euro für den Natura 2000-Ausgleich und 1,6 Millionen Euro für das Blühstreifenprogramm.
Lediglich wenige Einzelfälle und das Programm zur Ausbringung fester Wirtschaftsdünger werden erst im Juni 2021 ausgezahlt. Die Zahlungen erfolgen daher weit vor der nach EU-Recht gesetzten Zahlungsfrist für ELER-Mittel. Diese schreibt vor, dass die Mittel bis 30. Juni des Folgejahres nach erbrachter Verpflichtung fließen müssen.
Hintergrund:
Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sollen zusätzliche freiwillige Leistungen in Bezug auf Umwelt-, Klima- und Naturschutz unterstützt werden, um Beeinträchtigungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft sowie der Biodiversität zu verringern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Teilmaßnahmen, die der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Verhinderung der Bodenerosion und der Verbesserung der Bodenbewirtschaftung dienen.
Der Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft trägt zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion in der Natura 2000-Gebietskulisse und in Naturschutzgebieten des Landes zur Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten bei. Er wird beim Vorliegen von Bewirtschaftungsbeschränkungen auf Dauergrünlandflächen hinsichtlich der Düngung, hier Verbot oder Einschränkung der Stickstoff-Düngung, gewährt.
Der ökologische Landbau führt zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes. In Sachsen-Anhalt wird die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb gefördert.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Bund und das Land beteiligen sich an den förderfähigen Ausgaben.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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