Artensterben stoppen – eine Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt jetzt

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4432) vom 06.10.2015 an die Landesregierung. Die Fraktionen CDU und SPD stellten hierzu einen Alternativantrag (Drs. 6/4476) am 14.10.2015.

14.10.15 –

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4432) vom 06.10.2015 an die Landesregierung. Die Fraktionen CDU und SPD stellten hierzu einen Alternativantrag (Drs. 6/4476) am 14.10.2015.

 

 

Der Landtag wolle beschließen:

Der fortschreitende Verlust der Biodiversität verursacht ökologische Probleme und hat negative ökonomische sowie gesellschaftliche Auswirkungen. Dies wird langfristig zu einer existenziellen Bedrohung der Menschheit werden. Dazu muss festgestellt werden, dass die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung zum Erhalt der Biodiversität unzureichend sind.

 I.  Die Landesregierung wird aufgefordert, den Aktionsplan zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt zu überarbeiten, um auf diese Weise eine transparente und nachvollziehbare Umsetzung des Aktionsplanes zu ermöglichen.
Die Landesregierung soll sich mit dem überarbeiteten Aktionsplan klar zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie bekennen und Verantwortung dafür übernehmen.
Folgende Kriterien sollen für die Überarbeitung des Aktionsplans richtungsweisend sein:

  1. Präzise Definition der Ziele, damit Aufgaben, die zur Zielerreichung notwendig sind, identifiziert werden können;
  2. Definition und Darstellung der Aufgaben, die zur Zielerreichung notwendig sind; 
  3. Definition und Darstellung der Daueraufgaben im Naturschutz mit dem Ziel der Verankerung im Landeshaushalt;
  4. Definition und Darstellung der Aufgaben mit Projektcharakter im Naturschutz mit dem Ziel der Verankerung im Landeshaushalt durch Kofinanzierung mit EU-Mitteln;
  5. die landwirtschaftliche Förderung auf ihren Nutzen für den Naturschutz prüfen und perspektivisch an naturschutzfachliche Kriterien binden;
  6. Festlegung von Zwischenschritten und –zielen sowie von Zeithorizonten, die zur Umsetzung der Aufgaben notwendig sind.

 

 II.        Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. anhand des überarbeiteten Aktionsplanes einen jährlichen Bericht zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie zu veröffentlichen und im Ausschuss für Umwelt darüber zu berichten.
  2. in jährlichen Konferenzen ihre Aktivitäten vorzustellen und im Dialog mit allen Beteiligten neue Maßnahmen und Ziele zu definieren, die Eingang in den nächsten Jahresbericht finden werden.

 

Begründung

Die Erhaltung der Biodiversität ist kein Luxus – sie ist Daseinsvorsorge. Für den Schutz der Biodiversität sprechen zahlreiche ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Gründe. Die Ziele des Biodiversitätsschutzes auf internationaler Ebene sind in der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) niedergelegt, die vor über 20 Jahren in Rio ausgehandelt wurde. Im Artikel 6 hatten sich die Vertragsstaaten verpflichtet, nationale Umsetzungsstrategien zur Erreichung der Ziele der CBD zu entwickeln. Und bereits am 7. November 2007 wurde die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett verabschiedet.

Auch Sachsen-Anhalt hat eine Strategie zum Erhalt der Biodiversität und einen zugehörigen Aktionsplan verabschiedet. Der von der Landesregierung vorgelegte Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt enthält jedoch Maßnahmen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Auch fehlt es an einer klaren Zielvorgabe. Der zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen gesetzte Zeitrahmen bleibt vage und damit beliebig. Es ist daher leider folgerichtig, dass tatsächlich nur sehr wenige Maßnahmen umgesetzt wurden. Es mangelt an einem durchdachten Aktionsplan und dem politischen Willen, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. So wird es nicht gelingen, das Artensterben bis 2020 zu stoppen.

Sachsen-Anhalt trägt für 19 Arten besondere Verantwortung. Doch diese besondere Verantwortung zeigt sich nicht durch besonderes Engagement – im Gegenteil: Der Bestand des Rotmilans ist in den letzten 20 Jahren dramatisch eingebrochen. Auch für die Großtrappe kann kein Erfolg verzeichnet werden, ihr Bestand ist nicht selbsterhaltend. Die Wildkatze gilt immer noch als stark gefährdet. Trotz eines gefährdeten Bestandes der Mopsfledermaus nimmt die Landesregierung auch für diese Art ihre Verantwortung nur unzureichend wahr.

Eine wesentliche Ursache für den dramatischen Rückgang der Arten und die fehlende Stabilisierung des Bestandes ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung. Der Erhalt der Biodiversität ist wesentlich von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig. Deshalb muss die landwirtschaftliche Förderung perspektivisch umgestellt werden und an klare naturschutzfachliche Vorgaben geknüpft werden.

Finanzielle Mittel für Daueraufgaben, wie zum Beispiel die Mahd von Orchideenwiesen, werden im Umwelthaushalt des Landes Sachsen-Anhalt nicht bereitgestellt. Sie sollen auf Dauer von der EU gefördert werden. Im Ergebnis sind für den Naturschutz in Sachsen-Anhalt von Landesseite deutlich zu wenige Aktivitäten zu verzeichnen. Neben Daueraufgaben im Naturschutzbereich gibt es zahlreiche Maßnahmen, die Projektcharakter besitzen. Hier kann die Landesregierung durch die Initiierung von LIFE-Projekten im Naturschutzbereich eine Vorbildfunktion einnehmen und sich eindeutig zum Naturschutz positionieren und Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt im Land übernehmen.

Der Erhalt der Arten ist nicht abstrakt – das Aussterben der Arten hat praktische Konsequenzen für Sachsen-Anhalt sowie global. Dies muss mit einem klaren Bekenntnis der Landesregierung zum Erhalt der Arten in die Gesellschaft hineingetragen werden.

 

Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende

Kategorie

Parlament | Umwelt

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