Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH

Kleine Anfrage (KA 6/8966) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4569) vom 17.11.2015.

17.11.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8966) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4569) vom 17.11.2015.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der Stiftungsstrukturreform und Situation der Beschäftigten“ (Drs. 6/4419) mitgeteilt, dass auf die Arbeitsverhältnisse der SubsiDariuS GmbH die jeweils geltenden Branchentarifverträge bzw. die Mindestlohnbestimmungen Anwendung fänden, aber nicht der Tarifvertrag der Länder (TV-L).

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH werden nach welchen Branchentarifverträgen bezahlt?

  2. Auf wie viele Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH finden die Mindestlohnbestimmungen Anwendung und welchen Tätigkeiten gehen diese nach?

Kategorie

Parlament

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