Buchfinkenmanöver im Harz

Kleine Anfrage (KA 6/8923) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4466) vom 09.10.2015.

09.10.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8923) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4466) vom 09.10.2015.

 

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das Finkenmanöver im Harz zählt zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe. Buchfinken dürfen nur bei zertifizierten Züchtern käuflich erworben werden.

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele zertifizierte Züchter/innen von Buchfinken gibt es in Sachsen-Anhalt und Deutschland? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.
     
  2. Wie viele Buchfinken werden pro Jahr in Sachsen-Anhalt käuflich erworben?
     
  3. Wie viele Buchfinken werden in Sachsen-Anhalt gehalten?
     
  4. Wie wird sichergestellt, dass nur gezüchtete Buchfinken verkauft werden?
     
  5. Wurden in den letzten fünf Jahren Ermittlungsverfahren eröffnet, weil der Verdacht bestand, dass Buchfinken illegal erworben wurden?
     
  6. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Jagdwilderei von Buchfinken nach § 292 StGB wurden in den letzten fünf Jahren eröffnet? Auf welche Art und Weise wurden diese beendet? Bitte aufschlüsseln nach Einstellungen  und dabei Auflagen und Weisungen angeben sowie Verurteilungen und dabei Strafmaß angeben.
     
  7. Wie hat sich der Bestand der freilebenden Buchfinken in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und in Europa in den letzten fünf Jahren entwickelt?


     

Kategorie

Parlament | Umwelt

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