Kleine Anfrage (KA 6/8986) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4647) vom 10.12.2015.
10.12.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8986) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4647) vom 10.12.2015.
Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Landesregierung:
- Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom21. Oktober 1991? Bitte die Mitglieder mit ihrer Funktion und ihrer Herkunftsinstitution/-organisation benennen.
- Welche Funktion und Aufgaben hat der Landesdenkmalrat in Sachsen-Anhalt? Bitte die Verordnung, welche diese Tätigkeit definiert, beifügen.
- Bei welchen Entscheidungen zum Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt wurde in den letzten fünf Jahren die Expertise des Landesdenkmalrats herangezogen? Bei wie vielen dieser Entscheidungen wurde die Empfehlung/das Gutachten des Landesdenkmalrats berücksichtigt? Bitte Einzelfälle mit dem Ergebnis der Entscheidung durch die Denkmalschutzbehörden auflisten.
- Wo und von wem können die Tagesordnungen sowie die Protokolle der Sitzungen und sonstige Schriftsätze des Denkmalrats eingesehen oder angefordert werden?