Feldmäuse gefährden die Ernte Sachsen-Anhalts

18.09.20 –

Landwirt*innen in Sachsen-Anhalt dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gezielt mit Mäusegift gegen die aktuelle Feldmausplage vorgehen. Auf besonders betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sei eine Bekämpfung auch in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters ermöglicht, jedoch unter drei Auflagen:

  1. Die Landwirtin bzw. der Landwirt zeigt die geplante Anwendung von Rodentiziden mit Vorlauf von mindestens fünf Werktagen unter Nennung der konkreten Fläche beim Pflanzenschutzdienst an. Feldhamster dürfen auf der Fläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht vorkommen. Hierzu führt die Landwirtin bzw. der Landwirt eigene Kontrollen durch und dokumentiert diese.
  2. Der Pflanzenschutzdienst informiert die anzeigende Landwirtin bzw. den Landwirt über aktuelle Feldhamstervorkommen auf der zu behandelnden Fläche oder in unmittelbar angrenzenden Bereichen, die der zuständigen Naturschutzbehörde bekannt sind.
  3. Die Landwirtin bzw. der Landwirt dokumentiert den durchgeführten Rodentizideinsatz im Rahmen der Aufzeichnungspflicht nach Pflanzenschutzrecht.

Die Regelung gelte bis zum 31. Oktober 2020.   

Die Berichte der Volksstimme (17.09.2020, dpa; 18.09.2020) und der Bauernzeitung (17.09.2020).

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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