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24.05.16 –
Das Land erhält von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH des Bundes rund 4.500 Hektar Flächen für den Hochwasser- und Gewässerschutz. Das Kabinett hat am Dienstag dem Erwerb von Flächen durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt zugestimmt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert, sagte dazu: „Mit diesem Schritt ist es uns noch besser möglich, den Flüssen mehr Raum zu geben und Hochwasserrisiken zu reduzieren. Damit wird auch ein zentrales umweltpolitisches Anliegen der neuen Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.“
Das Land hat damit eine wichtige Grundlage geschaffen, um Maßnahmen für den Hochwasser- und Gewässerschutz umsetzen zu können. Die Grundstücke können auch als Tauschflächen für betroffene Landwirte eingesetzt werden. „Viele Maßnahmen sind bisher an der Flächenverfügbarkeit gescheitert. Deshalb konnten bisher nur wenige flächenintensive Vorhaben realisiert werden. Betroffene Landwirte und sonstige Flächennutzer wollen in der Regel keine Entschädigung in Geld, sondern die Bereitstellung von Ersatzflächen, um ihrer Arbeit weiterhin nachgehen zu können“, so Dalbert.
Der Kaufpreis für das Gesamtpaket beläuft sich auf rund 65 Millionen Euro. Zu den Flächen zählen 2.148 Hektar Ackerland, 1.756 Hektar Grünland, 155 Hektar Waldfläche, 100 Hektar Wasserfläche und 305 Hektar übriger Nutzungsraum. Ein großer Teil der Flächen befindet sich in den Landkreisen Stendal und Börde.
Das Flächenpaket deckt etwas mehr als die Hälfte des ermittelten Bedarfs für den Hochwasser- und Gewässerschutz von rund 8.200 Hektar ab. Der Kauf sei deswegen ein wichtiger Schritt für den Hochwasser- und Gewässerschutz, sagte Dalbert.
Mittels eines Rahmenvertrages zwischen dem Bund und dem Land sowie eines Vertrages zwischen dem Land und der Landgesellschaft sollen die Bundesflächen ohne Belastung des Landeshaushaltes der Landgesellschaft treuhänderisch übertragen werden, die wiederum dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft sukzessive bis 2027 die Flächen für Vorhaben des Hochwasser- und Gewässerschutzes gegen kostendeckende Erlöse zur Verfügung stellt. Die Verträge werden am morgigen Mittwoch im Umweltministerium unterzeichnet.
Der Vorteil dieses Vertragspakets liegt darin, dass sich das Land damit unabhängig von der Bodenpreisentwicklung macht und zugleich für den Flächenerwerb Fördermittel der Europäischen Union und des Bundes einsetzen kann. Dies wäre nicht möglich, wenn das Land unmittelbar selbst die Grundstücke erwerben würde, da der Flächenerwerb allein grundsätzlich nicht zuwendungsfähig ist.
Hintergrund:
Im Ergebnis der Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund ist ein Nationales Hochwasserschutzprogramm verabschiedet worden, das seit 2015 umgesetzt wird. Mit dem Programm sollen Flutungspolder geschaffen und Deiche zurückverlegt werden. Die Schlussfolgerungen aus den Hochwasserereignissen 2013 sind mit der im Kabinett bestätigten Hochwasserschutzkonzeption 2020 gezogen worden. Der Schaffung von zusätzlichem Retentionsraum kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt hat in einer vor kurzem abgeschlossenen Untersuchung zur Schaffung von Retentionsräumen 23 Standorte mit erster Priorität für Polder und Deichrückverlegungen mit einer Gesamtfläche von 10.640 ha ermittelt. Diese Vorhaben sollen umgesetzt werden und sind teilweise schon Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes. Zwei der neu ermittelten Polder sind bereits in das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgenommen worden. Darüber hinaus ist für zehn Maßnahmen zweiter Priorität mit insgesamt 3.248 Hektar Retentionsfläche die Umsetzung grundsätzlich ebenfalls möglich.
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