Die Wahl des Landtags-Vizepräsidenten

05.04.16 –

Die größte Fraktion hat im Landtag das Recht, den Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Die beiden zweitgrößten Fraktionen dürfen jeweils einen Vizepräsidenten vorschlagen. Darüber berichten:

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Parlament

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