18.09.20 –
Landwirt*innen in Sachsen-Anhalt dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gezielt mit Mäusegift gegen die aktuelle Feldmausplage vorgehen. Auf besonders betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sei eine Bekämpfung auch in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters ermöglicht, jedoch unter drei Auflagen:
Die Regelung gelte bis zum 31. Oktober 2020.
Die Berichte der Volksstimme (17.09.2020, dpa; 18.09.2020) und der Bauernzeitung (17.09.2020).
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