12.03.12 –
Hotelbetreiber dürfen Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung ablehnen - etwa wenn diese Rechtsextremisten sind. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Hausverbot eines Brandenburger Wellnesshotels gegen den ehemaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt im Wesentlichen gebilligt. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde.
Claudia Dalbert äußerte sich dazu kritisch.
Lesen Sie den gesamten Artikel vom 10.03.2012 auf volksstimme.de
Kategorie
Ein Krisenaktionsplan für spürbare Entlastung und langfristige Resilienz. Von Katharina Dröge und Franziska Brantner.
Wir laden euch herzlich zur ersten ordentlichen Sitzung dieses Jahres 2026 zum Diversitätsrat ein. Hier findet ihr alle wichtigen [...]
Mit den Maßnahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung tief in der Mottenkiste gewühlt. Keine davon hilft der Bevölkerung [...]