Änderung des Schulgesetzes: „Gemeinden müssen bei Schulplanung in die Vorhand gehen“

13.09.15 –

„Das aktuelle Schulgesetz ist nicht verfassungskonform. Die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff kann die Schulentwicklungsplanung nicht an den Gemeinden vorbei verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, dass die Beteiligung der Gemeinden an der Schulentwicklungsplanung grundgesetzlich geschützt ist“, so begründet die Vorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert, den bündnisgrünen Änderungsentwurf für das Schulgesetz. Die Fraktion wird ihn in der kommenden Woche im Landtag von Sachsen-Anhalt einbringen.

„Die Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung sind im Einvernehmen zwischen den Gemeinden, den Schulträgern und nach Anhörung der Elternschaft und der Schülerschaft zu treffen“, sagt Dalbert. „Vorschriften der Landesregierung hierfür sind überflüssig, denn vor Ort können die Gemeinden und Schulträger am besten beurteilen, wo Schule angesiedelt sein sollte und wie sie gestaltet sein sollte. Die Gemeinden müssen bei der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen in die Vorhand gehen. Das gehört zu ihrem grundgesetzlich geschützten Auftrag. Grundsätzlich wollen wir die Selbstbestimmung vor Ort stärken.“ In die gleiche Richtung zielen weitere Punkte des bündnisgrünen Gesetzentwurfs:

- Die Schulen sollen selbstständig darüber entscheiden können, Schulverbünde auch unterschiedlicher Schulformen zu bilden. 

- Bei der Schulauswahl für ihr Kind sollen die Eltern frei entscheiden können, welche Schule es im Gebiet des Schulträgers besuchen soll. Schuleinzugsbereiche sollen nur noch die Ausnahme sein. So stärkt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Elternwahlrecht.

Weitere Punkte sollen zu einer zukunftsfesten Schulpolitik beitragen:

- Das Schulschwänzen wird als Ordnungswidrigkeit abgeschafft. Bei Schulabsentismus sollen sogleich Unterstützungsmaßnahmen greifen, um die jungen Menschen zeitnah in den Unterricht zurückzubringen.

- Zur Verstärkung der Chancengerechtigkeit soll die jährliche Eigenbeteiligung von 100 Euro ab der 11 Klassenstufe für die Schülerbeförderung abgeschafft werden.

- Ehrenamtliches Engagement soll in besonderer Weise gewürdigt werden. Hierfür kann eine Freistellung von bis zu fünf Schultagen erfolgen.

Dalbert: „Mitmachen möglich machen – das ist die politische Stoßrichtung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir dazu wieder ein klares Zeichen.“

 

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Bildung | Parlament

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