„Artenschutz und Windenergie – das geht zusammen.“ Umwelt- und Energieministerin Dalbert stellt Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen“ vor

27.11.18 –

Magdeburg. Umwelt- und Energieministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hat heute den „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen“ vorgestellt. Ziel des Leitfadens ist es, Verluste von Tierarten an Windenergieanlagen zu verringern und die Rechtssicherheit für die Windenergiebetreiber und den Artenschutz zu verbessern. Es wurde der Rahmen für Untersuchungen im Vorfeld der Genehmigungserteilung von Windenergieanlagen für Sachsen-Anhalt einheitlich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt.

Der Verantwortung gerecht werden

Dazu erläuterte die Ministerin: „Wir brauchen die Energiewende, um unser Klima zu schützen. Unser Ziel sind 100 Prozent Erneuerbare Energien. Dazu benötigen wir die Windenergie. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, die Vielfalt der Tierarten zu erhalten und schützen und unserer Verantwortung für gefährdete Arten gerecht zu werden. Artenschutz und Windenergie – das geht zusammen. Es muss uns gelingen, die Energiewende so zu gestalten, dass wir die vor allem durch uns selbst schon gefährdete Artenvielfalt dafür nicht opfern.“

Einheitliches Vorgehen geregelt

Der Leitfaden regelt für die Genehmigungsbehörden ein einheitliches Vorgehen mit dem Ziel, Konflikte aufzulösen. Dalbert sagte: „Um frühzeitig Konflikte zwischen Artenschutz und der Windenergie zu erkennen und diese systematisch zu lösen, wurde der Leitfaden erstellt. Damit wird der Rahmen für Untersuchungen im Vorfeld der Genehmigungserteilung von Windenergieanlagen einheitlich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt. Das trägt dazu bei, dass wir Verluste von Tierarten an Windenergieanlagen verringern und für Rechtssicherheit für die Windkraftbetreiber und den Artenschutz sorgen.“

In diesem Sinne erfüllt der Leitfaden wichtige Forderungen des ganz aktuellen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Oktober 2018 dahingehend, dass konkrete fachliche Maßgaben getroffen werden müssen, um die Tötung von Tieren an Windenergieanlagen verhindern.

Ausgleich der Interessen

Das Umweltministerium hat die Inhalte des Leitfadens unter Beteiligung der Windkraftbranche (Verbände und Betreiber) und der Naturschutzverbände erstellt und mit ihnen erörtert und mit dem für die Raumordnung und Regionalplanung zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmt.  

Bundesweit einzigartig: Dichtezentren für den Rotmilan

Der Leitfaden enthält für ausgewählte Arten Empfehlungen zum Umgang mit deren Habitatansprüchen, zu Prüfradien um Brut- und Ruhestätten und zu methodischen Vorgaben, die in den Genehmigungsverfahren in Sachsen-Anhalt angewendet werden sollen. „Für den Rotmilan tragen wir eine besondere Verantwortung hier im Land. Der Bestand nimmt weiterhin ab. Dort, wo der Rotmilan besonders häufig brütet, sollen keine Windräder stehen“, erläuterte die Ministerin die besondere Beachtung des Rotmilans. Dazu wurden daten- und wissenschaftsbasiert Räume festgelegt, sogenannte Dichtezentren, in denen Windenergieanlagen nicht genehmigungsfähig sind. Eine solche Festlegung ist bundesweit einzigartig.

 

Abschaltzeiten für den Fledermausschutz

Weiterhin sind die Regelungen zu Abschaltzeiten von Windenergieanlagen im Hinblick auf den Fledermausschutz von besonderer Bedeutung. Hier sind aktuelle Erkenntnisse zum Fledermausschutz eingeflossen sowie die einschlägige Rechtsprechung, dass eine Anpassung der Abschaltzeiten im Nachgang der Genehmigungen unter entsprechenden Voraussetzungen erforderlich und möglich ist. „Hier besteht allerdings noch ein großer Forschungsbedarf“, ergänzte Dalbert.

Der Leitfaden als pdf-Version steht zum Download zur Verfügung: https://mule.sachsen-anhalt.de/energie/

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Energie | Landesregierung | Umwelt

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