Diätenerhöhung in zwei Stufen plus Absenkung der Rentenansprüche

Wenn-Dann: Eine parlamentarische Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN koppelt die geplante Diätenerhöhung an eine Absenkung der Rentenansprüche. In der kommenden Woche ist dieser Vorschlag der Fraktion Thema im Landtag. [...] Dazu Claudia Dalbert: "Nur wenn beides - Rente und Diät - gleichzeitig neu geregelt werden, bekommen wir eine in sich widerspruchsfreie Lösung."

19.04.12 –

Wenn-Dann: Eine parlamentarische Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN koppelt die geplante Diätenerhöhung an eine Absenkung der Rentenansprüche. In der kommenden Woche ist dieser Vorschlag der Fraktion Thema im Landtag.

"Die regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD beabsichtigen, die Entschädigung für Abgeordnete auf das Niveau von Amtsrichtern und Amtsrichterinnen zu erhöhen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf nur zu, wenn sich gleichzeitig die Rentenbezüge an dem Beamtenversorgungsgesetz orientieren und die Diätenerhöhung in zwei Stufen erfolgt", sagt die Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert. "Wir wollen ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept, das für die Menschen nachvollziehbar ist.

Wenn die Diäten auf das Niveau der Amtsrichter und Amtsrichterinnen erhöht werden sollen, dann gebietet es dieselbe Logik, dass dann die Altersbezüge auch auf das Niveau der Amtsrichter und Amtsrichterinnen abgesenkt werden, denn gerade bei den Altersbezügen gibt es eine massive Überprivilegierung von Abgeordneten. Die Privilegierung bei den Altersbezügen umfasst noch einen zweiten Aspekt. Im Moment gibt es eine außergewöhnlich privilegierende Berechnung der Altersbezüge: So erwirbt beispielsweise ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete nach einem Jahr und einem Tag Abgeordnetentätigkeit bereits den Anspruch auf Altersentschädigung für zwei Jahre Abgeordnetentätigkeit. Dies wollen wir ändern. Die Altersentschädigung soll nach unseren Vorstellungen auf den Tag genau berechnet werden.

Insgesamt ist die Erhöhung der Diäten auf das Niveau der Amtsrichter und Amtsrichterinnen ein dicker Brocken von 18 Prozent. Er kommt nur dadurch zustande, weil in den letzten beiden Wahlperioden die Anhebung der Diäten jeweils unter der Empfehlung der Diätenkommission geblieben ist. Darum schlagen wir vor, die Anhebung in zwei Schritten zu vollziehen. Im zweiten Schritt vollziehen wir die in den beiden letzten Legislaturen versäumten Anhebungen."

"Nur wenn beides - Rente und Diät - gleichzeitig neu geregelt werden, bekommen wir eine in sich widerspruchsfreie Lösung."

Dr. Claudia Dalbert, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Hintergrund:

Im Detail enthält der bündnisgrüne Vorschlag drei Punkte:

1. Absenkung der Altersentschädigung von 3,00 auf 1,79 Prozent pro Jahr im Landtag, maximal 71,75 Prozent, stichtagsgenaue Berechnung. Diese Regelung soll ab dem 1. Januar 2013 gelten.

2. Anhebung der Grunddiät um 11,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013.

(Absoluter Wert: 5345 Euro)

3. Anhebung der Grunddiät um 5,8 Prozent ab dem 1. Januar 2014.

(Absoluter Wert: 5655 Euro)

Kategorie

Parlament

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>