Informationskampagne: Kastration von Katzen ist Tierschutz – Ministerium wirbt mit Plakat für Kastration – Tierschutzbeauftragter König führt Projekt für Streunerkatzen fort

05.01.21 –

Magdeburg. Eine steigende Population freilebender Hauskatzen führt zu Problemen beim Tierschutz und der menschlichen Gesundheit. Deshalb startet das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ab Januar 2021 eine Plakat-Informationskampagne, die Halterinnen und Halter von Katzen dazu aufruft, ihre geliebten Gefährten kastrieren zu lassen. „Kastration ist Tierschutz“ lautet das Motto. Ein QR-Code auf dem Plakat führt zu umfangreichen Informationen des Ministeriums im Internet.

Ministerin ruft auf, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen

„Übernehmen Sie Verantwortung. Lassen Sie Ihre Katzen und Kater, die auch draußen herumlaufen dürfen, kastrieren. Lassen Sie ihre geliebten ‚Haustiger‘ auch mit einem Mikrochip kennzeichnen. Wenn frei lebende Katzen sich nicht unkontrolliert vermehren, geht es ihnen besser. Kastration ist aktiver Tierschutz“, appellierte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an alle Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer zum Start der Kampagne.

Studie: Katzenkastration dämmt Überpopulation ein

Die Informationskampagne ist das Ergebnis eines Projektes mit praktischen Untersuchungen zur Nachhaltigkeit von Katzenkastrationen, welches das Landwirtschaftsministerium 2017 bis 2019 in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz und den Tierschutzvereinen „Wolmirstedt und Umgebung e. V.“ sowie dem „Bündnis für Tiere Magdeburg e. V.“ durchgeführt hat. Dazu wurde ein integriertes Katzenkastrationssystem entwickelt, das auf drei Säulen basiert: der Kastration, der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit.

Das Projekt hatte das Ziel zu prüfen, ob ein auf der Kastration basierendes Maßnahmenpaket ausreichend ist, um eine Überpopulation von freilebenden Katzen einzudämmen. Die Studie stellte im Ergebnis fest, dass die Population bis zu einer bestimmten Größe eingedämmt werden kann, wenn verwildert lebende Hauskatzen kastriert werden und die Zuwanderung, insbesondere durch von außen kommende, im privaten Besitz befindliche fortpflanzungsfähige Katzen verhindert wird. Die in der Untersuchung gesammelten Erfahrungen dienen als Hilfestellung für die Behörden bei dem Erlass von Katzenschutzverordnungen nach dem Tierschutzgesetz.

Tierschutzbeauftragter König führt Projekt zu Kastration von Streunerkatzen weiter

Gleichzeitig geht ein erfolgreiches Projekt des Tierschutzbeauftragten Dr. Marco König in die zweite Runde: die Unterstützung der Kastration von Streunerkatzen aus Mitteln des Landwirtschaftsministeriums. „Im Jahr 2021 werden 100.000 Euro in zwei Kastrationszeiträumen für die Kastration freilebender herrenloser Katzen zur Verfügung stehen. Die Tierschutzvereine sind bereits informiert, die Anträge auf Unterstützung sind wie bisher über den Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes zu stellen“, blickt der Tierschutzbeauftragte voraus.

Mit 50.000 Euro wurden seit September 2020 insgesamt 21 Tierschutzvereine dabei unterstützt, 720 Streunerkatzen – 275 männliche und 445 weibliche – unfruchtbar zu machen und damit deren ungeregelte Vermehrung zu verhindern. „Das ist zwar nur die Spitze des Eisberges, aber ein Anfang ist endlich gemacht“, freut sich der Tierschutzbeauftragte. Er rechnet im Land mit einer Gesamtzahl von 100.000 sogenannten Streunerkatzen. Obwohl diese Katzen frei leben, kein Zuhause sowie keine Besitzerinnen und keinen Besitzer haben, sind sie dennoch auf die Versorgung durch Menschen angewiesen, „weil es eben nach wie vor Haustiere und keine Wildtiere sind“, betonte Dr. König. Werden die Tiere nicht versorgt, sind sie häufig schlecht genährt, krank oder verletzt.

König ruft Kommunen auf, zur Kennzeichnung zu verpflichten

Der Tierschutzbeauftragte stellte darüber hinaus fest, dass die Kommunen Sachsen-Anhalts immer häufiger mit dem Problem der Unterbringung von Fundtieren konfrontiert werden. Dabei handelt es sich um Tiere, meist Katzen, die aufgefunden wurden und keiner Besitzerin oder keinem Besitzer zuzuordnen sind. Sie sind von Kommunen genauso wie Fundsachen aufzubewahren. „Da es aber eben keine Sachen sind sondern Tiere, ist das viel aufwändiger und belastet die Kommunalkassen“, weist Dr. König auf die Problematik hin. Häufig würden zwar Tierheime mit der Unterbringung beauftragt, allerdings wird denen ihre Leistung oft nur ungenügend bezahlt.

Am besten sei es, die Population der potentiellen Fundtiere von vornherein zu begrenzen: „Kommunen haben es selbst in der Hand, ihre Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer zur Kastration sowie Kennzeichnung von Katzen, denen Freilauf gewährt wird, zu verpflichten“, weist König hin. Einige Kommunen des Landes haben das inzwischen in ihren Gefahrenabwehrverordnungen verankert.

 

Hintergrund:

Die Studie „Praktische Untersuchungen zur Nachhaltigkeit der Kastration als Maßnahme zur Eindämmung der Überpopulation von herrenlosen bzw. vermeintlich herrenlosen, verwildert lebenden Hauskatzen“ wurde in der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst“ veröffentlicht und ist auf den Webseiten des Landwirtschaftsministeriums und des Landesamtes für Verbraucherschutz verfügbar. https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

Informationen des Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter/aktuelles/

 

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

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