„Mit der Verfassung macht man keine Kompromisse“

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur geplanten Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sachsen-Anhalt (SOG LSA) befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen. Das Gesetz war in den vergangenen Wochen intensiv Thema der regionalen und überregionalen Medien.

23.01.13 –

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur geplanten Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sachsen-Anhalt (SOG LSA) befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen. Das Gesetz war in den vergangenen Wochen intensiv Thema der regionalen und überregionalen Medien.

Dazu ein Statement der Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert:

„Dier Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte von Anfang große Bedenken. Schon beim ersten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sachsen-Anhalt, dem SOG, hatten wir so viele verfassungswidrige Elemente identifiziert, dass wir etwas getan haben, was im Parlament sehr unüblich ist. Wir haben der Ausschussüberweisung nicht zugestimmt. Wir haben keine Möglichkeiten gesehen, wie dieser Entwurf im Ausschuss verbessert werden könnte. Schon damals haben wir gesagt: Wenn nur einer dieser Punkte in dem Gesetz verbleibt, werden wir nach Dessau gehen und ein Normen-Kontrollverfahren einleiten. Denn mit der Verfassung spielt man nicht. Mit der Verfassung macht man keine Kompromisse.“

Dazu ein Statement des innenpolitischen Sprechers der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel:

„CDU und SPD gehen mit diesem Gesetzentwurf den Weg in den Überwachungsstaat. Die Polizei erhält – jenseits konkreter Gefahrenlagen und ohne dass beispielsweise Straftatbestände verwirklicht wären – viel zu weit reichende Eingriffsbefugnisse. Damit werden die Bürgerrechte entkernt. Das Gesetz enthält eine Vielzahl an unsinnigen und Grundrechte einschränkenden Regelungen. Vier durch die LINKE und die GRÜNE Fraktion identifizierte Regelungen stellen sich nach unserer Sicht jedoch als verfassungswidrig dar. So ist die Erforderlichkeit der Videoüberwachung von Polizei- und Verkehrskontrollen nicht gegeben. Die mögliche vollständige Abschaltung von Mobilfunknetzen bei höchst allgemein gehaltenen Gefahrenlagen beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen öffnet dem Missbrauch Tor und Tür. Von der Abschaltung wären tausende Menschen mit betroffen, die stunden- oder tagelang ihre Mobilfunkgeräte nicht mehr nutzen könnten. Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, also die Online-Durchsuchung von privaten Computern und Handys, zur Gefahrenabwehr ist durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Auch die geplanten Zwangstests auf Infektionskrankheiten greifen tief in die Grundrechte der Betroffenen ein. Sie leisten Diskriminierung von als Risikogruppen wahrgenommenen Personen Vorschub und sind aus diesem Grund als verfassungswidrig anzusehen. Die Landesregierung und die koalitionstragenden Fraktionen müssen einsehen:

Ihr Gesetzentwurf überzieht. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Wunsch nach Sicherheit und dem Schutz von Bürgerrechten besteht nicht mehr. Die Waage neigt sich deutlich in Richtung Überwachungsstaat."

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Parlament

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