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14.09.17 –
Gebietsfremde invasive Tier- und Pflanzenarten haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft. Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen einzudämmen, hat die EU mit der Verordnung 1143/2014 einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 („Unionsliste“) ist verbindlich festgelegt, für welche Arten die durch die Verordnung geltenden Regelungen zur Prävention und zum Management greifen. Etablierte und weit verbreitete Arten bedürfen der Erstellung von Managementmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme in die Unionsliste.
Aktuell werden in Deutschland Managementmaßnahmenblätter für 16 Tier- und Pflanzenarten erstellt. Die länderübergreifend abgestimmten Managementmaßnahmenblätter enthalten spezifische Informationen zur Biologie der invasiven Arten, deren Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfaden, den negativen Auswirkungen auf Ökosysteme, Managementziele und nicht priorisierte Managementmaßnahmen. Gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 ist die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise an der Vorbereitung von Managementmaßnahmen zu beteiligen. Ministerin Dalbert ruft daher zur Beteiligung auf.
Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie.
Die Möglichkeit zur öffentlichen Beteiligung besteht
unter www.anhoerungsportal.de
Die Managementmaßnahmenblätter sind zudem zeitgleich im
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
und im
Landesamt für Umweltschutz
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)
öffentlich ausgelegt. Wenn eine Stellungnahme über das Internet nicht möglich ist, kann diese schriftlich bis zum 20.11.2017 beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie eingereicht werden.
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