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06.11.20 –
Magdeburg. Auf Basis eines gemeinsamen Antrags von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat heute einen Kompromissvorschlag für die lange diskutierte Mantelverordnung verabschiedet.
Mit der Mantelverordnung sollen bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recyclingbaustoffen getroffen werden. Dabei gilt es, gleichermaßen die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und anspruchsvolle Standards beim Boden- und Grundwasserschutz zu berücksichtigen.
„Die Mantelverordnung ist mit den Änderungen, für die die Länder heute gestimmt haben, ein zentrales Regelwerk, das die Interessen der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie die Belange des Gewässer- und Bodenschutzes sorgfältig abwägt und zu einem guten Ausgleich kommt“, sagten die zuständigen Minister und Ministerinnen Franz Untersteller (Baden-Württemberg), Regine Günther (Berlin), Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen), Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein).
Umweltministerin Claudia Dalbert fügte hinzu: „Die Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung stellt den absehbar besten Kompromiss zwischen Kreislaufwirtschaft einerseits sowie Boden- und Grundwasserschutz andererseits dar. Eine weitere Aufweichung des Boden- und Grundwasserschutzes werde ich nicht mittragen, auch wenn ich eine bundeseinheitliche Regelung begrüßen würde.“
Der vom Bundesrat angenommene Mehrländerantrag betrifft insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung. Sie ist neben der Bundes-Bodenschutz-Verordnung Teil der Mantelverordnung. Im Vergleich zum Regierungsentwurf verzichtet die Länderfassung auf die Verwertung einiger höher belasteter Abfälle sowie auf die Nennung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten. Auch einige zusätzliche Anforderungen an den Einbau mineralischer Abfälle in technischen Bauwerken und Verfüllungen stellen die Länder.
„Mit unseren Änderungen erreichen wir ein hohes Umweltschutzniveau und wir sichern zugleich eine hohe Recyclingquote mineralischer Abfälle“, so die Ministerinnen und Minister. „Jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir appellieren eindringlich an die dort vertretenen Fraktionen, den Änderungen ebenfalls zuzustimmen und das jahrelange Tauziehen um die Mantelverordnung damit zu beenden.“
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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