Das Ökokonto geht online

20.03.17 –

Der Handel mit Ökopunkten wird ab sofort einfacher. Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Das Ökokonto geht online. Damit vereinfachen wir das Zusammenkommen von Anbietern sogenannter Ökopunkte und denen, die sie nutzen wollen.“ Wer zum Beispiel aufgrund eines Bauvorhabens Eingriffe in die Natur vornimmt, ist gesetzlich verpflichtet, ökologischen Ausgleich zu schaffen. Da aber nicht jeder Bauherr – egal ob Unternehmen, Behörde oder Privatinvestor – eine Fläche oder ein Projekt für eine solche Ausgleichsmaßnahme hat, sollen in Sachsen-Anhalt Ökokonten weiterhelfen. Darin enthalten sind Flächen und Maßnahmen, die sich Investoren kaufen können.

Wie aber können sich Anbieter und Anbieterinnen solcher Ökokontomaßnahmen und Investoren finden? Bislang traten die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise als Vermittler auf. Jetzt wird es leichter, denn eine für die Behördenarbeit entwickelte Software, mit der unter anderem Ökokontomaßnahmen verwaltet werden, ist jetzt auch über das Internet abrufbar. Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Damit kommen wir dem Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer nach, verfügbare Ökokontomaßnahmen per Internet einsehen zu können, so dass sie durch schnellere Informationen passende Maßnahmen für ihre jeweiligen Zwecke finden können.“

Diese Möglichkeit ist jetzt durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), welches das zentrale Verzeichnis zu Eingriffen und Ökokontomaßnahmen führt, geschaffen worden. Dazu wurde durch die Firma GEOLOCK GmbH eine Anpassung der behördeninternen Software vorgenommen, in deren Ergebnis ein durch die Öffentlichkeit einsehbarer Bereich entstanden ist. Diese Software ist ab sofort freigeschaltet. Interessierte Nutzer und Nutzerinnen können sich über die Internetseite des LAU  informieren.

Hintergrund: Das Naturschutzrecht schreibt Verursacherinnen von Eingriffen in Natur und Landschaft vor, damit verbundene Beeinträchtigungen zu vermeiden, gering zu halten, an anderer Stelle in funktionaler Übereinstimmung auszugleichen oder durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Das verpflichtet sie dazu, auf geeigneten Flächen Maßnahmen zur Erhaltung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes im Sinne eines Schadensausgleichs durchzuführen. In unserer stark genutzten Landschaft wird es zunehmend problematischer, dafür geeignete Flächen zu finden und zu gestalten. Um dieses Spannungsfeld etwas aufzulösen, lässt das Naturschutzgesetz bereits seit 2004 die Einrichtung sogenannter Ökokonten zu. Diese Regelung zielt darauf ab, dass grundsätzlich jeder Eigentümer von Grundflächen nach Genehmigung durch die unteren Naturschutzbehörden Flächen vorhalten und naturschutzfachlich entwickeln kann, um sie im Falle eines Eingriffes Investoren als Kompensationsflächen zum Ausgleich eines Eingriffes anbieten zu können. Anbieter solcher Grundflächen und Maßnahmen haben dabei die Möglichkeit, durch die Gestaltung dieser Flächen einen Mehrwert zu erzielen, den sie durch den Verkauf an Eingriffsverursacherinnen realisieren können.

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Landesregierung | Umwelt

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