30.06.20 –
Magdeburg. Ab 1. Juli ist es möglich, den Aufwuchs von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet wurden, als Futter zu nutzen. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert reagiert mit dieser Regelung auf regionale Probleme bei der Futterversorgung viehhaltender Betriebe.
„Es ist weiterhin viel zu trocken. Die Bodenwasservorräte sind noch lange nicht aufgefüllt. Die Situation ist in diesem Jahr zwar nicht mit den Vorjahren vergleichbar, dennoch ist kein Wasser in die tieferen Bodenschichten vorgedrungen. So kam es in den letzten Wochen teilweise zu Wachstumsrückständen beim Grünland und Ackerfutter und zu Ertragsausfällen bis zu 50 Prozent beim ersten Schnitt. In einigen Betrieben ist deshalb die Futterversorgung gefährdet. Mit Blick auf das Tierwohl wollen wir diesen Unternehmen helfen, indem die Futternutzung von brach liegenden Flächen zugelassen wird“, erläuterte die Ministerin das Vorgehen.
Die Monate April und Mai waren besonders trocken. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) war beispielsweise der April der zweittrockenste seit 1901 und der dritttrockenste April seit 1881. Das Landwirtschaftsministerium macht daher von der Möglichkeit Gebrauch, den Aufwuchs von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet wurden, zur Futternutzung allgemein zuzulassen. Diese Ausnahme ist als Sofortmaßnahme ab dem 1. Juli zulässig, wenn durch ungünstige Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird. Betriebe, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen dies beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) unter Angabe der betreffenden Flächen formlos anzeigen. Eine Nachbarschaftshilfe für notleidende Antragsteller mit Tierhaltung ist ebenfalls möglich. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
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