05.12.16 –
Am 2. Dezember hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, erneut einen Geflügelpestverdachtsfall in Sachsen-Anhalt bestätigt. Dabei handelt es sich um den Nachweis des hochpathogenen Geflügelpesterregers H5N8 bei zwei tot aufgefundenen Reiherenten im Landkreis Saalekreis. Beide Tiere waren an der gleichen Stelle aufgefunden worden.
Damit ist Sachsen-Anhalt nach dem bereits bekannten Ausbruch in einer kleinen Hühnerhaltung im Landkreis Harz nun auch von zwei Fällen der Geflügelpest von Wildvögeln betroffen. Bereits am 24.11.2016 war der hochansteckende Erreger bei einem im Landkreis Jerichower Land tot aufgefundenen Schwan amtlich festgestellt worden. Der neue Fall zeigt, dass noch keine Entwarnung in Sachen Geflügelpest gegeben werden kann, sagte Ministerin Dalbert. Sie appelliert wiederholt an alle Geflügelhalter, ihre gehaltenen Tiere täglich zu kontrollieren und die Biosicherheitsmaßnahmen in den Ställen konsequent einzuhalten. Oberstes Gebot ist, alles zu tun, um ein Eindringen des Erregers in die Geflügelhaltungen im Land zu verhindern.
Für fachliche Fragen zur Geflügelpest steht das Landesamt für Verbraucherschutz zur Verfügung. Weitere Fragen beantworten die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
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