20.10.15 –
Statements der Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert, und der kinderpolitischen Sprecherin der Fraktion, Cornelia Lüddemann, zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts in Dessau über das Kinderförderungsgesetz (Kifög):
Dalbert:
„Das Landesverfassungsgericht hat die Übertragung der Zuständigkeit für die Kinderbetreuung von den Gemeinden auf die Kreise rechtlich nicht beanstandet. Wir halten dies für politisch nicht sinnvoll. Meine Fraktion plant weiterhin, diesen Eingriff der Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff in die kommunale Selbstverwaltung rückgängig zu machen. Wir halten es für geboten, die Verantwortung für die Kinderbetreuung dort zu belassen, wo am besten um die Bedarfe und regionalen Besonderheiten gewusst wird: in den Gemeinden.
Diesen Ansatz verfolgen wir auch in der Schulpolitik. Für die Schaffung ganzheitlicher kommunale Bildungslandschaften, müssen wir die Zuständigkeit direkt vor Ort bündeln.“
Lüddemann:
„Das Urteil ist ein klarer Auftrag, dass Kinderförderungsgesetz gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode wieder anzupacken. Egal wer ab März nächsten Jahres regieren wird, das Kinderförderungsgesetz muss erneut ins Parlament Das wird meine Fraktion umgehend anstreben. Denn wir halten das Kinderförderungsgesetz an mehreren Stellen für dringend änderungswürdig. Die Elternbeiträge müssen begrenzt und sozial gestaffelt werden. Urlaub, Krankheit und Fortbildungen sind in die Personalschüssel einzurechnen. Und über die Pauschalen, die das Land für die Kinderbetreuung zahlt, muss angesichts der höher als ursprünglich kalkuliert anfallenden Betreuungszeiten neu geredet werden.“
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