Gutachten zum Wahlrecht: "Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten"

Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten, Herabsenkung des Wahlalters auf 14 Jahre - dazu legt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Rechtsgutachten vor. Zu den Ergebnissen des Gutachtens sagt Claudia Dalbert: "Systematisch ist es so, dass der Gesetzgeber Religionsfreiheit und Strafmündigkeit auf 14 Jahre festgesetzt hat. Insofern sagt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch das Wahlrecht sollte bei 14 Jahre liegen."

02.04.14 –

Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten, Herabsenkung des Wahlalters auf 14 Jahre - dazu legt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Rechtsgutachten vor. Zu den Ergebnissen des Gutachtens Statements des innenpolitischen Sprechers der Fraktion, Sebastian Striegel, und die Fraktionsvorsitzende, Dr. Claudia Dalbert:

Sebastian Striegel:

"Wer in Sachsen-Anhalt lebt, lernt, arbeitet oder Steuern zahlt, der muss auch mitentscheiden können. Ein Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten ist ein wichtiger Baustein einer echten Willkommenskultur. Es kann zum Standortvorteil für Zuwanderung nach Sachsen-Anhalt werden."

 "Das Gutachten von Prof. Dr. Hans Meyer zeigt auf, dass ein Wahlrecht für Ausländer bei der Wahl des Landtags und bei der Wahl kommunaler Vertretungen im Rahmen der bisherigen Regelungen des Grundgesetzes möglich ist.

Die häufig zitierte und zuletzt vom Bremer Staatsgerichtshof wiederholte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 ist hingegen weder schlüssig noch zwingend. Die damalige Verengung des Volksbegriffs auf ein deutsches Staatsvolk trägt dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht ausreichend Rechnung, nach dem alle, die dauerhaft staatlicher Herrschaft unterworfen sind, auch an der Wahl einer Volksvertretung teilhaben müssen."

 "Die sachsen-anhaltische Landesverfassung ermöglicht in Art. 42 Abs. 2 ausdrücklich, die Ausweitung des Wahlrechts auf Ausländer und Staatenlose. Der Verfassungsgesetzgeber traf diese einzigartige Bestimmung 1992 und damit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er wollte trotz oder gerade wegen der Entscheidung der Karlsruher Richter ein Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten ermöglichen. Es ist an der Zeit, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt dieses Wahlrecht nun auch einfachgesetzlich ermöglicht."

 Dr. Claudia Dalbert:

"Wer in der Demokratie der Herrschaft ausgesetzt ist, muss auch wählen dürfen. Von daher ist es zu begründen, bis zu welchem Lebensalter Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen. In diesem Punkt kommt das Gutachten von Prof. Dr. Hans Meyer zu dem Schluss, dass die Ausschließung vom Wahlrecht nur bis zu dem 14. Lebensjahr zu begründen ist. Das unterstreicht auch die Entwicklungspsychologie: Wahlen sind abstrakten Entscheidungen: "Was wäre wenn?" Genau das können sich 14jährige vorstellen, aus diesem Grund dürfen wir sie nicht vom Wahlrecht ausschließen. Auch die Rechtssystematik kennt die Altersschwelle 14 Jahre: Mit 14 Jahren dürfen junge Menschen wählen, ob sie sich einer Religionsgemeinschaft anschließen oder aus derselben austreten. Mit 14 Jahren werden junge Menschen strafmündig. Es gibt keinen Grund, 14Jährigen das Wahlrecht vorzuenthalten."

 "Systematisch ist es so, dass der Gesetzgeber Religionsfreiheit und Strafmündigkeit auf 14 Jahre festgesetzt hat. Insofern sagt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch das Wahlrecht sollte bei 14 Jahre liegen."

 "Es gibt eine große gesellschaftliche Mehrheit, das Wahlalter abzusenken. Allerdings ist dabei immer von 16 Jahren die Rede - mir ist jedoch kein Argument bekannt, das für ein Wahlrecht ab 16 spricht."

Das ganze Gutachten gibt es im Netz unter:

https://gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de/userspace/SA/ltf_sachsen-anhalt/Dokumente/Publikationen/Rechtsgutachten_Wahlrecht.pdf

Kategorie

Parlament

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>