Guter Gewässerzustand: Eine Mammutaufgabe für unser Land

26.10.17 –

Folgend erhalten Sie Statements von Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert zur heutigen Debatte im Landtag über die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt:

„Sachsen-Anhalt steht vor einer Mammutaufgabe: Die Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer. Die Koalition hat die Bedeutung des Themas erkannt und im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die WRRL eins zu eins umgesetzt werden soll. Hier sehen Sie, wozu diese Koalition gut ist. Auch für die Gewässer in Sachsen-Anhalt.“

„Die WRRL sieht für die Umsetzung einen verbindlichen Zeitplan mit einer Deadline bis 2027 vor. Der nächste Bericht an die EU zur Umsetzung der WRRL muss für den Zeitraum 2015-2021 erfolgen. Derzeit ist davon auszugehen, dass in Sachsen-Anhalt der gute Zustand in vielen Oberflächengewässern und beim Grundwasser auch bis 2021 nicht erreicht werden wird. Die Natur reagiert nur langsam auf Verbesserungsmaßnahmen und ökologische Verbesserungen stellen sich erst nach einigen Jahren ein.“

Insgesamt sind derzeit schon 9 von 30 geplanten Gewässerentwicklungskonzepten erstellt, drei sind derzeit ausgeschrieben. Von den 9 Entwicklungskonzepten werden 134 Oberflächenwasserkörper schon erfasst, 153 fehlen noch. Sie sehen, knapp die Hälfe der Gewässer ist erfasst. Wir sind auf einem guten Weg.“

„Um den Prozess zu beschleunigen, werden wir aus dem 120-Stellen-Programm des Ministeriums vier Stellen für die Umsetzung der Gewässerentwicklungskonzepte besetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um die Verbesserung der Wasserqualität, die Morphologie, die Durchgängigkeit der Gewässer und das Nährstoff- und Schadstoffkonzept kümmern. Zudem werden innerhalb des Umweltsofortprogramms noch in diesem Jahr insgesamt 91 einzelne Maßnahmen im Bereich der Gewässerentwicklung von 14 Unterhaltungsverbänden im Land umgesetzt.“

„Bei der Umsetzung setzt das Land auf Kommunikation und Einbeziehung der Menschen vor Ort: Die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten erfolgt immer mit einer umfangreichen Beteiligung in Form einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe. Durch diese intensive Kommunikation mit den Menschen vor Ort wird ein Verständnis für die Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen, denn am Ende nutzt ein guter Erhaltungszustand unserer Gewässer und der Erhalt der Artenvielfalt uns allen.“

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Landesregierung | Umwelt

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