Hochwasserschutzgesetz II: Besser wären gar keine Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten

02.06.17 –

Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) äußert sich Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wie folgt:

"Für Sachsen Anhalt ist dieses Gesetz von wesentlicher Bedeutung! Die Realisierung großflächiger Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird vereinfacht. Das brauchen wir in Sachsen-Anhalt ganz dringend. Wir haben noch viel vor, um den Flüssen mehr Raum zu geben und unsere Bevölkerung besser zu schuetzen."

"Alte und neue Retentionsflaechen sind zu sichern. Durch Deichrueckverlegungen binden wir unter anderem die Altarme der Flüsse wieder an, um die natürliche Pufferfunktion der Flussauen wieder aufleben zu lassen. Wir wollen neue Flutungspolder schaffen, um Hochwasserscheitel zu kappen. Zudem muessen alte Deichanlagen DIN-gerecht saniert werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Verfahrensablaeufe vereinfacht und beschleunigt bei gleichzeitig notwendiger Beachtung des Natur- und Umweltschutzes."

"Allerdings gibt es eine Schwachstelle im Gesetz: Ölheizungen. Ölfeuerungsanlagen haben in Sachsen-Anhalt in Überschwemmungsgebieten nichts zu suchen. Die schrecklichen Bilder von den vor Heizoel schimmernden Wasserflaechen beim Hochwasser 2013 haben wir nicht vergessen. Das hat massive Schaeden, ca. 42 Mio. Euro, an den privaten Wohnhäusern verursacht. Die Umweltschäden an Gewässern, Flora und Fauna lassen sich gar nicht beziffern. Das angedachte Verbot von Heizölverbraucheranlagen wurde durch die Große Koalition leider aufgeweicht, in dem es unter einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gestellt wurde."

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Landesregierung | Umwelt

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