BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prof. Dr. CLAUDIA DALBERT

Kastration verhindert Ausbreitung von Streunerkatzen – Der Tierschutzbeauftragte des Landes informiert

09.06.21 –

Magdeburg. Sachsen-Anhalt unterstützt auch in diesem Jahr die Kastration sogenannter Streunerkatzen. Insgesamt stellt das Land 100.000 Euro für die Kastration besitzloser freilebender Katzen in 2021 zur Verfügung.
 
Im Zeitraum von Februar bis April wurden 837 Katzen (503 weibliche und 334 männliche) von Tierschutzvereinen gekennzeichnet, registriert und unfruchtbar gemacht. Damit soll deren unkontrollierte Vermehrung und ein immer weiteres Anwachsen dieser problembehafteten Katzenpopulation verhindert werden. 26 Tierschutzvereine Sachsen-Anhalts haben im genannten Zeitraum die Unterstützung des Landes in Anspruch genommen.
 
Seit dem Start des Kastrationsprogrammes im September 2020 wurden bereits 1.557 Katzen (948 weibliche und 609 männliche) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Der Tierschutzbeauftragte des Landes, Dr. Marco König, freut sich über das Ergebnis: „Bei schätzungsweise 100.000 Streunerkatzen in Sachsen-Anhalt klingt das erst mal nicht sehr viel, aber der Anfang ist gemacht. Und das ist es, was zählt. Knapp die Hälfte der Tierschutzvereine des Landes nehmen die Unterstützung dankend an.“
 
Ab September läuft ein neuer Kastrationszeitraum an, in dem dann erneut Unterstützungen beantragt werden können. Das Land hofft weiterhin, dass Katzenbesitzende das Anliegen dadurch unterstützen, dass nur kastrierten und gekennzeichneten Katzen Freilauf gewährt wird.
 
„Wenn sich unkastrierte Katzen von Besitzern mit Streunerkatzen paaren, werden meist neue Streunerkatzen geboren. Oft bemerken die Katzenbesitzer das gar nicht. Damit wird die Fortpflanzungsspirale der Population am Laufen gehalten. Deshalb sollten alle Freigängerkatzen unbedingt kastriert sein“, gibt der Tierschutzbeauftragte zu bedenken.
 
 
Hintergrund:
 
Bei Streunerkatzen handelt es sich um Katzen, die keine Besitzerin oder keinen Besitzer haben und daher als herrenlos sowie freilebend gelten. Diese Tiere sind meist ehemalige Haustiere und keine Wildtiere. Oft werden diese Tiere nicht oder nur schlecht versorgt. Sie sind deshalb häufig unterernährt, krank oder verletzt. Dazu lassen sich Katzen abgrenzen, die eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, dennoch draußen unkontrollierten Freigang erhalten.
 
Freigängerkatzen vergrößern das Problem der freilebenden Katzen durch eine unkontrollierte Vermehrung weiter. Der einzige Ausweg ist das konsequente Kastrieren durch die Besitzerin sowie den Besitzer und das parallel dazu ablaufende Kastrieren der herrenlosen Katzen durch die Tierschutzvereine.
 
Informationen des Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter/aktuelles/

 

 

_______________________________  

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>