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12.06.19 –
Magdeburg. Der Gesetzesentwurf zur Ausweisung eines Nationalen Naturmonumentes am Grünen Band sieht kein Pflugverbot für Ackerflächen vor. Die ackerbauliche Bewirtschaftung ist einschließlich dem Pflügen der Ackerflächen im derzeitigen Umfang weiterhin möglich. Richtig ist, dass auf den Flächen des Grünen Bandes kein Umbruch von Dauergrünland zu Ackerland stattfinden darf. Das heißt, dass aus Grünland kein Ackerland werden kann. Das Grünlandumbruchverbot gilt generell - auch außerhalb von Schutzgebieten.
Darüber hinaus darf auf den Flächen kein Glyphosat angewendet werden. Das ist unter anderem in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Nationalen Naturmonumenten nach Pflanzenschutzanwendungsverordnung nicht erlaubt.
84 Prozent der Flächen am Grünen Band liegen schon innerhalb eines bestehenden Schutzgebietes. Das heißt, sie sind schon geschützt. Nach aktuellen Berechnungen handelt es sich um weniger als 3 Prozent der Fläche am Grünen Band, die außerhalb von schon bestehenden Schutzgebieten in privater Hand ist und ackerbaulich genutzt wird.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Maßnahmen zur Entwicklung des Biotopverbundes nur im Einvernehmen mit dem Nutzer und dem Eigentümer geschehen können.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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