Landeszentrum Wald ist zentraler Ansprechpartner bei Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

18.10.16 –

Das Landeszentrum Wald ist zentraler Ansprechpartner bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und wird entsprechend des Landeswaldgesetzes die notwendigen Maßnahmen im Wald (Prognose, Monitoring, Bekämpfung) durchführen. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zu Handlungsbedarf, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten hervor, den Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute im Kabinett vorstellte. Darüber hinaus wird das Landeszentrum Wald beim Auftreten des Eichenprozessionsspinners die durchzuführenden Maßnahmen bei den Landkreisen und kreisfreien Städte koordinieren. Diese Koordination wird durch die regionalen Waldschutzbeauftragten in den Betreuungsforstämtern unterstützt.

Dalbert sagte: „Neben der Gefährdung von Wäldern stellt der Eichenprozessionsspinner ein erhebliches Problem für die Gesundheit der Menschen dar. Um die Gefährdung von Eichenbeständen und Menschen in Risikogebieten erfolgreich zu begrenzen, ist ein abgestimmtes und koordiniertes Verfahren erforderlich. Die Gesamtsituation ist vor allem problematisch, weil sich der Befall nicht auf den Wald beschränkt, sondern sich auch auf die freie Landschaft und in Ortschaften hinein ausweitet.“

Bei einem starken Auftreten des Befalls außerhalb des Waldes, z.B. an Einzelbäumen in bebauten Gebieten, kann eine besondere Gesundheitsgefährdung bestehen. Für Maßnahmen in diesen Bereichen sind die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden verantwortlich.

Um ein abgestimmtes Verfahren zu ermöglichen, wird sich die im Jahr 2015 gebildete interministerielle Arbeitsgruppe im Dezember dieses Jahres erneut treffen und das weitere Vorgehen besprechen. In der Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sind das Innenministerium, das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NWFVA) aus Göttingen vertreten.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wird auf seiner Homepage im Waldbauportal Informationen zum Eichenprozessionsspinner und zur Zuständigkeit beim Auftreten des Eichenprozessionsspinners hinterlegen (siehe hier).

Das Landesamt für Verbraucherschutz hält das Informationsblatt zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinners auf seiner Internetseite zum Download oder als Druckexemplar bereit. Dalbert stellte fest, dass die bisherigen Bekämpfungsmaßnahmen das landesweite Auftreten nicht zurückdrängten. „Die Bekämpfung aus der Luft kann lokal die Populationsdichte unter einen für das Überleben der Eichenwälder kritischen Wert drücken. Die Entwicklung der Gesamtpopulation folgt aber anderen Einflussgrößen. Dabei nehmen klimatische Veränderungen, insbesondere bei wärmeliebenden Insektenarten, eine besondere Bedeutung ein.“ Vor diesem Hintergrund seien weitergehende Untersuchungen der NWFVA zu Wiederbesiedlung, Verhaltensmustern und Feinden des Eichenprozessionsspinners unerlässlich und werden vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der Homepage der NWFVA publiziert.

Hintergrund: Seit etwa 15 Jahren hat sich die Population des Eichenprozessionsspinners, trotz durchgeführter Bekämpfungsmaßnahmen im und außerhalb des Waldes bis heute ausgebreitet und befindet sich weiterhin in Ausbreitung. Aktuelle Massenvermehrungen wie zum Beispiel in der Westlichen Altmark, Letzlingen oder im Elbe-Havel-Winkel führten in den vergangenen Jahren zu umfangreichen Bekämpfungen. Im ersten Halbjahr 2016 wurden auf insgesamt 267 Hektar Schäden durch den Eichenprozessionsspinner gemeldet. Hierbei entfielen 155 Hektar auf das Landeszentrum Wald Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel und 112 Hektar auf den Forstbetrieb (LFB) Altmark. Da das Auftreten des Eichenprozessionsspinners an die Baumart Eiche gebunden ist, kann der Eichenprozessionsspinner im gesamten Tiefland des Landes auftreten.

Zwischen 2007 und 2013 mussten in Sachsen-Anhalt rund 7.100 Hektar Wald aus der Luft mit chemischen Maßnahmen bekämpft werden (2011: ca. 1.600 Hektar, 2012: ca. 3.500 Hektar). Neben chemischen Bekämpfungsmaßnahmen kommen je nach Situation vor Ort auch mechanische Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. Absaugen von Nestern) in Frage. Auch das Absperren von befallenen Gebieten Betretungsverbote) ist zu erwägen, um die Gesundheit zu schützen und um gleichzeitig auf den Einsatz von Chemikalien zu verzichten.

Außerhalb des Waldes wurden in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung durchgeführt: Hansestadt Salzwedel (Absaugen der Gespinste), Stadt Dessau-Roßlau (Anwendung des Biozids Dipel ES an 431 Einzelbäumen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet und an Schulstandorten der Stadt), Landeshauptstadt Magdeburg (prophylaktische Bekämpfung, Absaugverfahren), Landkreis-Anhalt-Bitterfeld (Bekämpfung und Prävention), Landkreis Börde (Bekämpfung und Prävention), Landkreis Stendal (Bekämpfung und Prävention), Landkreis Wittenberg (Bekämpfung und Prävention).

Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt erprobt derzeit in einem durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekt zum Schutz von Waldflächen erstmals eine biologische Bekämpfungsmethode mit insektenpathogenen Nematoden (Fadenwürmer). Diese werden per Hubschrauber im Kronenraum von Eichen aufgetragen, um Bestandsschäden durch Blattfraß der Raupen des Eichenprozessionsspinners wirksam zu reduzieren. Damit soll versucht werden, eine biologische Alternative für erforderliche Bekämpfungen zu schaffen, besonders für Eichenwälder, die einem besonderen Schutzstatus unterliegen. Das Forschungsvorhaben ist auf drei Jahre (April 2014 bis 1. Quartal 2017) angelegt. Unter anderem werden dazu auch Versuchsflächen in der Altmark genutzt. Eine abschließende Auswertung ist erst im ersten Quartal 2017 möglich.

Der Eichenprozessionsspinner kann durch seine über mehrere Jahre hinweg Allergie auslösenden Nester und Gespinste nicht nur kurzzeitig die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Gesundheitliche Gefährdungen ergeben sich nicht nur aus dem Hautkontakt mit dem Nesselgift Thaumetopoein, sondern auch durch das Einatmen oder das Einbringen in die Augen.

Kategorie

Landesregierung | Umwelt

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>