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22.05.19 –
Die Bundesregierung hat heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Thema Wolf ins parlamentarische Verfahren gebracht. Dieser Gesetzentwurf soll rechtliche Klarheit bringen. Daran hat die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert erhebliche Zweifel: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Probleme mit dem Wolf nicht lösen. Die wirtschaftlichen Bedingungen für Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen müssen insgesamt verbessert werden. Wir brauchen präventiven Herdenschutz und eine bundesweite Weidetierprämie für Schafe und Ziegen. Nur durch guten Herdenschutz und eine schnelle, unbürokratische Kompensation von Wolfsübergriffen auf Nutztiere können die Konflikte minimiert werden.“
„Wir haben in Sachsen-Anhalt das Wolfskompetenzzentrums in Iden aufgebaut. Dadurch sind wir in der Lage bei Rissen schnell zu reagieren. Durch die Möglichkeiten, die uns die EU zur Unterstützung der Weidetierhalter gibt, können wir Konflikte minimieren. Die Erfahrungen in Sachsen-Anhalt belegen dies. Aktivitäten des Bundes zur Einrichtung eines Herdenschutzzentrums und zur Einführung einer Weidetierprämie fehlen bislang.“
Erheblich zu weit geht die geplante Regelung, dass Wölfe auch ohne eindeutige Zuordnung zu Schäden entnommen werden können. „Die Entnahme von Wölfen eines Rudels ohne eindeutige Zuordnung von Schäden zu einem Wolfsindividuum widerspricht den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Ein Tier einer streng geschützten Art kann nicht nach Gutsherrenart entnommen werden. Es gilt immer der Einzelfall. Diese Regelung steht nicht im Einklang mit der FFH-Richtlinie.“, so Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll zudem die Schwelle zur Entnahme von streng geschützten Tieren nicht mehr gelten, wenn „erhebliche“ Schäden, sondern wenn „ernste“ Schäden abgewendet werden sollen. Damit wird die Bundesregierung keine rechtliche Klarheit schaffen. Durch die Änderung der Formulierung suggeriert die Bundesregierung, dass die Schwelle zur Entnahme von Tieren, die streng geschützt sind, abgesenkt würde. Somit tritt eine Situation ein, in der die von der Bundesregierung intendierte Änderung zunächst einer neuen juristischen Definition bedarf. Das Ergebnis wäre weniger anstatt mehr Rechtssicherheit. Zudem hat diese Änderung Auswirkungen auf alle streng geschützten Arten, nicht nur den Wolf.
Dazu Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert: „Für uns ist klar, dass die Entnahme von streng geschützten Tieren, wie dem Wolf, nur nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgen kann. Eine Absenkung, wie sie die Bundesregierung vorsieht, steht nicht im Einklang mit der FFH-Richtlinie.“
Abschließend Ministerin Dalbert: „Die Bundesregierung begibt sich hier auf rechtliches Glatteis. Insgesamt halte ich das Vorgehen der Bundesregierung für nicht seriös.“
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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