Naturpark Drömling wird Biosphärenreservat – Kulturelle Identität stärken und regionale Wertschöpfung ermöglichen

25.06.19 –

Magdeburg/Klötze. Der 1990 gegründete Naturpark Drömling wird Biosphärenreservat nach Landesrecht. Damit erhält nach der Mittelelbe (1979) und dem Südharz (2009) die dritte international bedeutsame Landschaft diesen besonderen Status in Sachsen-Anhalt. Die einzigartige Niedermoorlandschaft im Drömling erfüllt die Voraussetzungen des UNESCO-Programms „Mensch und Biosphäre“. In Biosphärenreservaten werden Natur- und Landschaftsschutz und die Bedürfnissen der dort lebenden Menschen zusammengedacht. Das stärkt die kulturelle Identität und ermöglicht regionale Wertschöpfung. Seltene Arten wie der Fischotter, Laub- und Moorfrosch sowie die Große Moosjungfer, eine in Mooren lebende Libellenart, sind hier zu Hause. Vor allem können seltene Vögel wie Seeadler, Bekassine und Schilfrohrsänger beobachtet werden. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.

„Wir ermöglichen den Erhalt dieser besonderen Niedermoorlandschaft, weil wir den Naturschutz und die Bedürfnisse der Menschen vor Ort verbinden. Beides geht im Drömling beispielhaft zusammen. Wir verfolgen das Ziel, gemeinsam mit Niedersachsen ein länderübergreifendes, von der UNESCO anerkanntes Biosphärenreservat einzurichten. Damit sichern wir langfristig das naturschutzfachliche Management des Gebietes und die Regionalentwicklung für den gesamten Drömling“, begründete Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Entscheidung.

Die Ministerin hat am vergangenen Sonnabend in Kunrau (Stadt Klötze) im Rahmen des Drömlingsfestes die Verordnung zur Einrichtung des Biosphärenreservates Drömling Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) voraussichtlich Ende des Monats tritt die Verordnung am Folgetag in Kraft.

Die Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservates erfolgt jeweils in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen auf der Grundlage der jeweiligen länderspezifischen Rechtssetzungen separat. Der Antrag auf Anerkennung bei der UNESCO wird nach den Ausweisungen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen als gemeinsamer Antrag der beiden Bundesländer erfolgen.

 

_______________________________ 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de 

Kategorie

Landesregierung | Umwelt

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>