Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Mit Blick auf die Diskussion rund um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten verlangt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Regelung, die für alle Abgeordneten eine Auskunftspflicht für Nebeneinkünfte zwingend vorschreibt.

06.11.12 –

Mit Blick auf die Diskussion rund um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten verlangt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Regelung, die für alle Abgeordneten eine Auskunftspflicht für Nebeneinkünfte zwingend vorschreibt. „Wir wollen die Euro-Genaue-Transparenz. Aus diesem Grund fordern wir eine Änderung im Abgeordnetengesetz“, sagt die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert.

Aus zwei Gründen fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine transparentere Darstellung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten: „Für Abgeordnete muss das Mandat der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit sein – das Mandat darf nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle sein, wo das Geld wie automatisch auf das persönliche Konto überweist wird“, betont Dalbert. „Als zweites besteht bei Nebeneinkünften immer die Gefahr der politischen Beeinflussung. Bürgerinnen und Bürger müssen kontrollieren können, ob bei politischen Entscheidungen die Interessen von Auftraggebern im privaten Umfeld eine Rolle spielten.“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden jetzt auf die anderen Fraktionen im Landtag zugehen, um die Regelung der Euro-Genaue-Transparenz im Abgeordnetengesetz zu erarbeiten. Solch eine klare, gesetzliche Regelung ist notwendig. Mit einer gesetzlichen Regelung wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch eine Widerspruchsmöglichkeit bei schutzwürdigen Einzelinteressen installieren.

Schon lange setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die gläserne Abgeordnete und den gläsernen Abgeordneten ein. „Wir wollen das höchstmögliche Maß an Transparenz“, erklärt die bündnisgrüne Politikerin Dalbert. „Aus diesem Grund veröffentlichen Abgeordnete der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon jetzt auf ihren Internetseiten alle ihre Einkünfte.“ Für viele Abgeordnete des Landtags von Sachsen-Anhalt gibt es jedoch noch erheblichen Nachholbedarf. „Bisher müssen Abgeordnete dem Landtagspräsidenten nur Nebentätigkeiten melden, wenn die Summe der Einkünfte 500 Euro im Monat oder 6000 Euro im Jahr übersteigt. Dann jedoch muss der oder die Abgeordnete die Nebentätigkeit nur anmelden – veröffentlicht wird das nicht“, erläutert Dalbert die geltende Regelung.

 „Unser Vorschlag garantiert mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften.“ „Nur die Euro-Genaue-Transparenz ermöglicht den Bürgerinnen und Bürger eine realistische Kontrolle.“ Dr. Claudia Dalbert, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt

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Parlament

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