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15.12.20 –
Magdeburg. Sachsen-Anhalt setzt ab Januar 2021 die „Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt“ um. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. Die Düngeverordnung, in Kraft seit 1. Mai 2020, verpflichtet die Bundesländer, die bisher ausgewiesenen, mit Nitrat belasteten Gebiete zu überprüfen und die aktuell gültigen Landesverordnungen anzupassen. Darüber hinaus erfolgt erstmalig die Ausweisung der durch Phosphor belasteten Gebiete.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte: „Wir wollen unsere Gewässer noch besser vor Belastungen durch Nitrat und Phosphor schützen. Wenn die Verordnung im Januar in Kraft tritt, leistet Sachsen-Anhalt einen wichtigen Beitrag, um das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie abzuwenden.
Nach Inkrafttreten der Verordnung für belastete Gebiete haben Landwirtinnen und Landwirte auf Flächen, die in mit Nitrat oder durch Phosphor belasteten Gebieten liegen, zusätzlich zu den geltenden Regelungen der Düngeverordnung jeweils zwei weitere Maßnahmen einzuhalten. Diese umfassen in den Nitratgebieten die verpflichtende Analyse der Wirtschaftsdünger sowie die Sperrzeitverlängerung für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln zu Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst. In den durch Phosphor belasteten Gebieten sind ebenfalls die Pflicht zur Untersuchung der Wirtschaftsdünger und die Verlängerung der Verbotszeit für die Ausbringung von phosphathaltigen Düngemitteln festgelegt.
Die Ausweisung der Gebietskulissen erfolgt bundeseinheitlich nach den methodischen Vorgaben der am 3. November 2020 erlassenen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA). Über die Betroffenheit werden die Flächenbewirtschaftenden durch die Veröffentlichung der Gebietskulissen im Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt über den webbasierten Geodaten-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation ab 1. Januar 2021 informiert. Weiterhin erfolgt zeitnah die Information über die Betroffenheit im Rahmen des jährlich laufenden Antragsverfahrens auf Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen.
Die bisherige „Verordnung über ergänzende düngerechtliche Vorschriften“ vom 28.Juni 2019 tritt damit außer Kraft.
Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zu finden:
https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/duengung/
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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