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21.08.19 –
Magdeburg. Anlässlich des heutigen Termins, bei dem die Bundesregierung den zuständigen Landesminister*innen Eckpunkte zur Novellierung des Düngerechts vorstellen möchte, haben folgende Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben.
Franz Untersteller, Baden-Württemberg
Dr. Dirk Behrendt, Berlin
Dr. Maike Schaefer, Bremen
Jens Kerstan, Hamburg
Priska Hinz, Hessen
Ulrike Höfken, Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Sachsen-Anhalt
Jan Philipp Albrecht, Schleswig-Holstein
Anja Siegesmund, Thüringen
Für Sachsen-Anhalt erklärt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:
„Sachsen-Anhalt hat seine Hausaufgaben gemacht: Die Landesverordnung für nitratgefährdete Gebiete ist in Kraft. Zum Schutz des Grundwassers gelten in den ausgewiesenen Gebieten strengere Regeln als die allgemein geltenden Anforderungen der Düngeverordnung. Aber ich hoffe, dass die heute von der Bundesregierung definierten Eckpunkte ausreichen, einen effektiven Schutz unserer Gewässer und Böden zu gewährleisten. Ich fordere die Einführung des Verursacherprinzips. All jene, die jetzt schon so wirtschaften, dass die Gewässer geschont werden, sollen nicht bestraft werden. Dazu ist eine Bindung der Tierzahlen an die vorhandene Fläche erforderlich, um die Nitrat-Überschüsse in den Regionen mit intensiver Tierhaltung einzudämmen.“
Folgend der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung:
Erst unter dem massiven Druck, der durch die Einleitung des Zweitverfahrens gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie entstanden ist, hat die Bundesregierung den Ländern Eckpunkte vorgelegt, die die geplanten Änderungen im Düngerecht skizzieren. Ob diese ausreichen, um das Umsetzungsdefizit zu beheben, ist unklar. Das Damoklesschwert hoher Strafzahlungen hängt damit weiter über der Bundesrepublik. Das ist das Ergebnis einer jahrelangen Verzögerungstaktik und Missachtung der gemeinsamen europäischen Gewässerschutzregelungen vor allem durch die jeweils zuständigen Bundes-Agrarminister*innen.
Mit den geplanten Vorgaben muss dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Bislang wurde versäumt, rechtzeitig die großen Nitratfrachten zu reduzieren. Nun muss sichergestellt werden, dass nicht alle in Mithaftung genommen werden. Insbesondere nicht ökologisch und extensiv wirtschaftende Betriebe, die bereits heute gewässerschonend arbeiten. Nur mit größtmöglicher Transparenz über die tatsächlich ausgebrachten Nährstoffmengen – beispielsweise über eine vollständige und ehrliche Hoftorbilanz inklusive der mineralischen Düngemittel – kann die Einhaltung von Umweltzielen beim Gewässerschutz, Naturschutz und letztlich auch beim Klimaschutz gewährleistet werden.
Das von der Kommission geforderten Monitoring muss sich auf die tatsächliche Düngung konzentrieren. Beim Nitratmessnetz anzusetzen, wie es die Bundesregierung plant, ist der falsche
Ansatz. Bis im Wasser Verbesserungen messbar sind, können teilweise Jahre vergehen. Nur wenn die Landwirtschafts- und Umweltbehörden heute identifizieren können, auf welchen Flächen zu viel Stickstoff und Phosphat eingetragen wird, werden wir eine Reduktion der Düngung und damit verbundene sinkende Belastungen erreichen. Neben der von der Kommission eingeforderten Revision der Düngeverordnung müssen auch zeitnah alle anderen düngerechtlichen Vorgaben auf ihren Beitrag zum Schutz von Boden, Wasser, Klima und Biodiversität überprüft und weiterentwickelt werden.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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