Umweltministerkonferenz beschließt Antrag zum Erhalt des Grünen Bandes und zur Wasserrahmenrichtlinie

08.06.18 –

Bremen/Magdeburg.  Die Umweltministerkonferenz (UMK) in Bremen hat heute unter anderem Beschlüsse zum Erhalt des Grünen Bandes und zur Wasserrahmenrichtlinie gefasst.

Grünes Band als Nationales Naturmonument

Der Beschluss „30 Jahre Mauerfall – Erhalt des Grünen Bandes“ geht auf einen Antrag aus Sachsen-Anhalt zurück. Ziel ist es, das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze sowohl als Erinnerungsort als auch als länderübergreifendes Biotopverbundsystem zu erhalten und weiter zu entwickeln. 

Sachsen-Anhalts Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte in Bremen: „Im nächsten Jahr wird es 30 Jahre her sein, dass die innerdeutsche Grenze geöffnet wurde. Es ist der richtige Zeitpunkt, das Grüne Band als historische Erinnerungslandschaft aufzuwerten. Gleichzeitig konnte ein einzigartiger Biotopverbund entlang des Grünen Bandes entstehen, ein geschützter Lebensraum für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten. Dies gilt es zu erhalten, zu schützen und erlebbar zu machen. Ich freue mich sehr, dass der Bund die Ausweisung des Grünen Bandes zum Nationalen Naturmonument durch Flächenzuweisungen unterstützen will. Darüber hinaus hat die Umweltministerkonferenz den Bund gebeten den Erhalt der Erinnerungsorte finanziell zu unterstützen. Es ist eine gemeinsame nationale Aufgabe, die einzigartige Artenvielfalt zu schützen und gleichzeitig die historische Erinnerung wach zu halten.“

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): mit schnellen Schritten zum guten ökologischen Zustand

Weiterhin hat Sachsen-Anhalt dem Antrag „Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie“ zugestimmt. Dazu sagte die Umweltministerin: „Ich bin froh, dass sich die Umweltministerkonferenz zu den Zielen der WRRL bekannt und das Verschlechterungsverbot bekräftigt hat.“

„Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um zügig die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Wir werden mit schnellen Schritten voran gehen. Das Ziel haben wir vor Augen: Es geht um eine Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer; es geht darum, dass unsere Bäche, Flüsse und Seen funktionierende Lebensräume für unsere heimischen Tiere und Pflanzen sind. Wir wollen unseren Enkelkindern eine intakte Natur hinterlassen.“

„Die nach jetzigem Kenntnisstand notwendigen Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie müssen grundsätzlich bis 2027 umgesetzt sein. Viele Maßnahmen werden sich aber erst nach vielen Jahren auswirken. Deshalb werden wir die Mehrheit der mehr als 100 Kriterien, die den guten Zustand beschreiben, 2027 noch nicht erreicht haben. Wir brauchen daher eine Verlängerung für Evaluation und Monitoring. Hieraus können auch Erkenntnisse für neue notwendige Projekte erwachsen.“

 

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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Landesregierung | Umwelt

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