22.08.18 –
Magdeburg. Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort Anträge stellen, wenn sie Zwischenfrüchte auf ihren Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu Futterzwecken nutzen wollen. Sie können den Aufwuchs selbst nutzen oder auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (ohne Gewinnerzielungsabsicht) einem anderen viehhaltenden Betrieb überlassen. Nicht zulässig ist eine Nutzung für andere als Futterzwecke, wie zum Beispiel die Verwertung in Biogasanlagen.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erläutert die Hilfsmaßnahme: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte können jetzt Zwischenfrüchte aussäen, die als Futter nutzbar sind. Sie können jetzt die Vegetationszeit noch sinnvoll nutzen und noch im Herbst die Zwischenfrüchte als Tierfutter ernten. Dies ist ein weiterer Baustein unserer Dürrehilfen. Wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte mit allen notwendigen Maßnahmen.“
„Allerdings müssen wir jetzt auf die Bundesratsentscheidung warten, damit die Anträge auch bewilligt werden können“, so die Ministerin weiter. Für diese Maßnahme sei kurzfristig eine Änderung der entsprechenden nationalen Verordnungen notwendig. Diese Änderungen sollen in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 21. September in einem verkürzten Verfahren beschlossen werden.
Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
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