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09.10.15 –
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragte in einer Kleinen Anfrage nach dem Beitrag Sachsen-Anhalts zu den Wildniszielen. Statements der umweltpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert, zu den Antworten der Landesregierung:
„Die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff verfolgt die Wildnisziele nicht, da sie derzeit mit der nationalrechtlichen Sicherung der Natura 2000-Gebiete beschäftigt ist. Die nationalrechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete sollte jedoch bereits 2010 abgeschlossen sein. Deshalb kann ich die Antwort nur so interpretieren: Die Landesregierung ist mit den Aufgaben, die zur Sicherung der biologischen Vielfalt notwendig sind, völlig überfordert."
„Wildnisgebiete sind wichtig, damit sich die Natur ungestört entwickeln kann. Gerade diese ungelenkte Entwicklung bietet Chancen für den Erhalt der biologischen Vielfalt. So sind beispielsweise ausgeprägte Totholzstrukturen wichtig, um etwa Käferarten zu erhalten, die auf Totholz angewiesen sind. In Wildnisgebieten, die auch Prozessschutzgebiete genannt werden, entsteht Totholz als Teil einer natürlichen Entwicklung. Bis zum Jahr 2020 sollen bundesweit auf 2 Prozent Landesfläche und 5 Prozent Waldfläche möglichst großflächige und zusammenhängende Gebiete entstehen, in denen solche Prozesse möglich sind. Die Antwort der Landesregierung gibt aber keinen Aufschluss darüber, welchen Beitrag sie überhaupt zum Erreichen dieser Ziele leisten will."
Hintergrund:
Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) verabschiedet. Zu den Visionen der Strategie gehören Wildnisgebiete, in denen Entwicklungsprozesse ungestört ablaufen können. Ziel ist es, dass sich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 2 Prozent der Landesfläche großflächige Wildnisgebiete entwickeln und dass auf 5 Prozent der Waldfläche Deutschlands wieder natürliche Prozesse ohne menschliche Einflussnahme stattfinden können. Große Verantwortung für die Umsetzung der NBS tragen neben dem Bund auch die Bundesländer.
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