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29.09.17 –
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat in Lüneburg heute mehrere Beschlüsse gefasst. Zu den Punkten „Sauenhaltung im Deckstall“, „EU-Ökoverordnung“ und „Risikovorsorge“ äußert sich die Landwirtschaftsministerin aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert, wie folgt:
Sauenhaltung im Deckstall
Der Tagesordnungspunkt zur Haltung von Sauen in Kastenständen ist von der Tagesordnung genommen worden. Dazu erklärt die Ministerin:
„Wir bedauern, dass die Agrarministerinnen und Agrarminister sich heute nicht auf eine einheitliche Ausgestaltung der Gruppenhaltung im Deckstall verständigt haben. Das hätte Planungssicherheit für die Schweinehalterinnen und Schweinehalter gebracht.“
„Es muss klar sein, wie der Stall der Zukunft aussieht, damit die Schweinehalterinnen und Schweinehalter in moderne und dem Tierwohl besser entsprechende Ställe investieren können. Dafür habe ich mich auch im Vorfeld dieser Agrarministerkonferenz wieder eingesetzt. Leider ist kein Beschluss gefasst worden.“
„Das perspektivische Ziel muss sein, die Kastenstände in der Sauenhaltung abzuschaffen. Das wäre gut für das Tierwohl. Mit den Schweinehalterinnen und Schweinehaltern in Sachsen-Anhalt bin ich dazu im Gespräch. Wir alle möchten, dass es unseren Schweinen gut geht und unsere Halterinnen und Halter wirtschaftlich arbeiten können.“
EU-Ökoverordnung:
Zum Beschluss der AMK zur EU-Ökoverordnung sagt Dalbert: „Wir sind in großer Sorge, dass die positive Entwicklung des ökologischen Landbaus der vergangenen Jahre in Zukunft gestoppt werden könnte. Die von der EU vorgesehene neue Ökoverordnung würde es unseren Landwirtinnen und Landwirten sehr schwer machen, überhaupt erfolgreich ökologisch zu wirtschaften. Es wäre für sie ein unkalkulierbares Risiko, wenn nicht der ökologische Anbauprozess, sondern allein das Ergebnis des Produktes zählen. Was ist, wenn Verunreinigungen der Nachbarn auf dem ökologischen Acker landen? Dann darf der Ökobauer dafür nicht geradestehen müssen.“
„Außerdem ist der Verwaltungsaufwand im Regelwerk der neuen Verordnung viel zu hoch. Was wir brauchen ist weniger, nicht mehr Bürokratie. Nur, wenn unsere Ökolandwirtinnen und -landwirte nicht mit noch mehr Bürokratie und höheren Risiken rechnen müssen, schaffen wir das Ziel von 20 Prozent Ökolandbau in Sachsen-Anhalt.“
Hintergrund zur Ökoverordnung
Der im letzten Trilog schwer errungene Kompromiss zur Revision der EU-Öko-VO setzt die Beschlüsse des Bundesrates (2014, 2015) und des Bundestages (2014) nicht um. Die AMK bittet deshalb den Bund, dem aktuellen Revisionsentwurf nicht zuzustimmen. Einer zügigen Weiterentwicklungen und Konkretisierungen der bestehenden Öko-VO (EG) 834/2007 wird der Vorzug gegeben. In einer Länderarbeitsgruppe sollen die wesentlichen offenen Forderungen des Bundes und der Länder gegenüber der EU festgelegt werden.
Risikovorsorge
In diesem Jahr haben die obstanbauenden Betriebe in Sachsen-Anhalt erhebliche Verluste durch Frost- und Hagelschäden hinnehmen müssen. Auch die Vogelgrippe stellt ein kaum zu kalkulierendes Risiko für Tierhalterinnen und Tierhalter dar. Nicht alle Betriebe sind gegen die daraus folgenden finanziellen Verluste ausreichend abgesichert. Gegen einige Risiken existieren nicht einmal wirkungsvolle Versicherungs- oder Absicherungsmechanismen.
Dazu erläutert Landwirtschaftsministerin Dalbert den Beschluss der Agrarministerkonferenz: „Wir müssen uns wegen der Klimakrise auf häufigere Extremwetterereignisse einstellen. Auch Krankheiten von Pflanzen und Tieren breiten sich in bisher weniger gefährdete Gebiete aus. Ein Beispiel ist die auch in diesem Winter zu erwartende Vogelgrippe. Deshalb müssen wir zu einer besseren Risikovorsorge und zu einem besseren Risikomanagement für landwirtschaftliche Betriebe kommen.“
„Die Agrarministerinnen und Agrarminister haben in Lüneburg den Bund gebeten, verschiedene Maßnahmen zu prüfen, wie mit den Risiken umzugehen ist. Ziel muss sein, dass Extremwetter und Seuchen unsere Betriebe nicht ruinieren und individuelle Risikovorsorge für die Landwirtinnen und Landwirte bezahlbar ist.“
„Ein besseres Risikomanagement wäre nicht nur gut für die Betriebe, sondern auch für die Steuerzahlenden, damit in Schadensfällen nicht kurzfristige staatliche Hilfe über Sonderfonds oder ähnliches ausgezahlt werden muss.“
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