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22.03.13 –
Statements des Vorsitzenden der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dr. Claudia Dalbert, im Rahmen der Aktuellen Debatte über die „Agenda 2010“:
„2003 hatten wir in Deutschland über vier Millionen Arbeitslose. Dies war das Ergebnis von 16 Jahren Kohl-Stau – ein riesiger Handlungsdruck war entstanden. Vor diesem Hintergrund beschloss Rot-Grün am 14. März 2003 die Agenda 2010. Insgesamt waren es die richtigen Motive mit denen die Agenda 2010 angegangen wurde, jedoch gibt es Licht und Schatten. Heute, zehn Jahre nach der Verabschiedung der Agenda 2010, zeigen sich Gerechtigkeitslücken und Regelungsbedarfe. Heute müssen wir die Schwachstellen beheben.“
„Wir wollten bereits damals den Mindestlohn. Jetzt gibt es eine breite Zustimmung – von der Linken der SPD, den Gewerkschaften bis hin zu den Grünen – für die Einführung eines Mindestlohns. Und das gibt mir die Hoffnung, dass wir noch dieses Jahr einen Mindestlohn einführen werden.“
„Durch die Senkung der Zumutbarkeitsgrenzen und die Sanktionen haben wir die Menschen zum Problem gemacht und nicht den Arbeitsmarkt. Das war falsch.“
„Wo muss die Agenda 2010 nachgebessert werden?
- Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger und -Empfängerinnen – Fakt ist hier, dass dies durch die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat erst in das Gesetz hineingekommen ist. Diese Sanktionen helfen nicht, aber sie bedienen Klischees. Nicht die Menschen sind das Problem, sondern die fehlenden Arbeitsplätze. Statt der Sanktionierung von ALG II-Empfänger und
-Empfängerinnen fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Sanktionsmoratorium, weil das Existenzminimum unantastbar sein muss.
- Minijobs, Leiharbeit und die Senkung der Zumutbarkeitsgrenzen haben zur Verdrängung regulärer Beschäftigung und zur Vergrößerung des Niedriglohnbereichs geführt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern aus diesem Grund einen flächendeckenden Mindestlohn.
- Die Erleichterung der Leiharbeit wurde benutzt um Regeljobs in Leiharbeit zu verwandeln. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern hier ein Equal-Pay für Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen sowie Regelbeschäftigte vom ersten Tag an. Außerdem dürfen Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen maximal 10 Prozent der Belegschaft ausmachen.“
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