Angemessene Ausbildung ist für alle Kinder in der Landesverfassung verankert – da steht nichts von einem deutschen Pass

17.07.15 –

Statements der bildungspolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert, und des migrations- und flüchtlingspolitischen Sprechers der Fraktion, Sören Herbst, zur Verbesserung der Situation minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge: 
Dalbert: „Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge müssen so rasch wie möglich in eine Regelschule eingeschult werden. Das gebietet auch die allgemeine Schulpflicht. Dem Schulbesuch muss in den meisten Fällen ein Intensivkurs in Deutsch als Fremdsprache vorgeschaltet sein. Dieser Kurs kann in den Clearingstellen statt finden oder eben in den geplanten internationalen Klassen. In jedem Fall aber sollten die Kinder spätestens sechs Wochen nach Ankunft in diese Deutschkurse aufgenommen werden, noch besser wäre drei Wochen. Spätestens nach vier Wochen in solchen Deutschkursen müssen sie in die Regelschule kommen und neben der Regelschule weiter Deutschunterricht erhalten, bis sie die deutsche Sprache altersangemessen beherrschen. Kinder länger als sechs Wochen vom Schulbesuch beziehungsweise vorbereitenden Deutschkursen fern zu halten, halte ich für verfassungswidrig. In der Landesverfassung ist das Recht auf angemessene Ausbildung für alle Kinder verankert. Da steht nichts von Kindern mit einem deutschen Pass!“ 


Herbst: „Der Aufenthalt von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dauert in Sachsen-Anhalt in der Clearingstelle im Durchschnitt 56 Tage, die längsten dehnen sich sogar auf bis zu 308 Tage aus. In dieser Zeit sollten wir ihnen eine Möglichkeit der Beschulung geben. Die Sicherheit dazu gibt es aber nicht, denn die Landesregierung zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass die jungen Menschen einen Vormund haben, der sich um das Nachkommen hinsichtlich der Schulpflicht zu kümmern hat. Mit dieser Haltung verschiebt die Landesregierung aber nur die Verantwortung, denn mir sind Fälle bekannt, bei denen junge Menschen, die bereits einen bestellten Vormund hatten, dennoch nicht zur Schule gingen. Das Land will nun ein landesweites Netz von Sprachklassen aufbauen, wofür aber bisher die Lehrer fehlen.“

Hintergrund:

Weitere Infos zur Arbeit der Clearingstelle des Landes gibt es hier.

Artikel §25 der Landesverfassung (1) 
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine Herkunft und wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seine Begabung und seine Fähigkeiten fördernde Erziehung und Ausbildung.“

Kategorie

Bildung | Parlament

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