„Erhalt der Artenvielfalt ist überlebenswichtig“

14.10.15 –

Statements der umweltpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert, im Rahmen der Debatte über den Antrag ihrer Fraktion für einen transparenten und zielgerichteten Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt:

„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist kein Luxus, es handelt sich um Daseinsvorsorge.“

„Sachsen-Anhalt hat die nationale Biodiversitätsstrategie durch eine eigene Strategie untersetzt, 2010 hat das Kabinett diese Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt verabschiedet, aber wenn wir uns heute den Erhalt der Artenvielfalt anschauen, sehen wir ein niederschmetterndes Bild – wieso? Nun, der landeseigenen Strategie fehlen die klaren Zielvorgaben.“

„Bereist am 5. Juni 2015 stellten wir hier im Landtag einen Antrag für mehr Natur- und Umweltschutz hier in Sachsen-Anhalt. Bereits damals forderten wir den Aktionsplan zum Erhalt der Artenvielfalt zu überarbeiten. Diese Forderung ist heute dringender denn jeh.“

„Uns läuft die Zeit davon. Zum Erhalt der Artenvielfalt müssen wir bereit sein, beherzt zu handeln, müssen wir bereit sein, gleichzeitig mehrere Dinge anzustoßen. Dafür brauchen wir jetzt ein Konzept!“

„Der Erhalt der Artenvielfalt sichert unsere Lebensgrundlagen. Und deswegen ist der Erhalt der Artenvielfalt überlebenswichtig. Die biologische Vielfalt ist nicht verhandelbar.“

„Der vorliegende Aktionsplan muss grundlegend überarbeitet werden, nur dann werden wir das Artensterben bis 2020 stoppen. Die Überarbeitung der Strategie zum Erhalt der Artenvielfalt muss von naturschutzfachlichen Überlegungen ausgehen und eben nicht von Haushaltsvorgaben. Zuerst müssen wir fragen, was wir brauchen. Dann müssen wir sagen, bis wann wir es umgesetzt haben wollen, und dann erst kommt die Frage der Finanzierung.“

„Naturschutz ist ganz klar Landesverantwortung und muss deswegen im Landeshaushalt verankert werden, wo denn sonst? Es handelt sich eben nicht nur um Projekte mit Prozesscharakter. Die können mit EU-Mitteln finanziert werden. Eins muss von klar sein, die Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt liegt bei uns, beim Landesparlament.“

„Der Erhalt der Biodiversität hängt wesentlich von der Art der Landwirtschaft ab. Deswegen muss perspektivisch die landwirtschaftliche Förderung umgestellt werden und klar an naturschutzfachliche Vorgaben geknüpft werden.“

„Das Land muss sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bekennen. Dafür brauchen wir einen klar definierten Aktionsplan, mit Zielen, Aufgaben, Zeithorizonten und passenden Indikatoren.“

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Parlament | Umwelt

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