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07.06.12 –
Statements der bildungspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert, zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition von CDU und SPD zur Änderung des Schulgesetzes:
„Gemeinschaftsschulen besitzen nach den Vorstellungen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen zentralen Vorteil: In der Gemeinschaftsschule entfällt die Sortierung der Schüler und Schülerinnen nach angestrebten Schulabschlüssen. Vielmehr ist für alle Schüler und Schülerinnen der Erwerb der Kompetenzstandard der 10. Klasse und damit mindestens der Erwerb des Realschulabschluss sowie der Erwerb einer zweiten Fremdsprache das Ziel.
Was aber sagt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes dazu? Hier bleibt alles vage und unkonkret, wirkt unverbindlich und unbestimmt. Was sind die Besonderheiten der Gemeinschaftsschule? Was sind ihre besonderen Angebote? Was unterscheidet sie von der integrierten Gesamtschule? Auf all diese Fragen bleibt der Gesetzentwurf aus dem Kultusministerium die Antwort schuldig. All diese Fragen will das Kultusministerium wohl per Verordnung regeln – am Landtag vorbei. Und da weiß keiner, was am Ende dabei herauskommt.“
„Wir haben jetzt das historische Zeitfenster, Gemeinschaftsschulen anzugehen und zum Erfolg zu führen. Wir haben jetzt Schulen im Land, die darauf warten, sich in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Wir haben Eltern, die auf den Start der Gemeinschaftsschule warten. Jetzt müssen wir die Besonderheiten des Konzepts der Gemeinschaftsschule schärfen, ihre Vorteile deutlich machen, um möglichst viele Schulen zu überzeugen, damit sie freiwillig die Umwandlung vornehmen. Und dann müssen wir die Eltern davon überzeugen, welches besondere Bildungsangebot die Gemeinschaftsschule für ihre Kinder bereithält. Alles andere würde das Konzept der Gemeinschaftsschule gegen die Wand fahren.“
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